Freiwilligengesetz vom Ministerrat beschlossen, Der Standard, 20.12.2011

20.12.2011

Projekt Beschreibung

Der Standard, 20.12.2011 Freiwilligengesetz vom Ministerrat beschlossen Anspruch auf Familienbeihilfe im freiwilligen sozialen Jahr Wien – Das Freiwilligengesetz ist am Dienstag vom Ministerrat beschlossen worden. Das Gesetz stelle erstmals ein rechtliches Instrument zur Förderung von freiwilligem Engagement dar und regle zudem die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Sozialjahr, das Umweltschutzjahr und den Gedenkdienst sowie den Friedens- und Sozialdienst im Ausland, erklärten Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) und Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einer Aussendung. Die Regierungsvorlage beinhaltet unter anderem eine Definition von freiwilligem Engagement für Förderzwecke, die Verankerung eines Freiwilligenrats sowie eines periodischen Freiwilligenberichts. Als zentrales Informationsmedium dient das Portal freiwilligenweb.at. Enthalten ist weiters ein Anerkennungfonds für besonderes Engagement und durch die Änderung des Gebührengesetzes entfalle die Gebühr für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung. Ermöglicht wird auch der Anspruch auf Familienbeihilfe für Teilnehmer an diesen Diensten. Motivation „Durch die gesetzliche Absicherung des Freiwilligen Sozialen Jahres wollen wir noch mehr junge Menschen für ein freiwilliges Engagement motivieren“, so Mitterlehner. Auch Hundstorfer zeigte sich erfreut, dass der Abschluss nach jahrelangen Bemühungen gerade im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 gelungen ist. „Diese freiwilligen Dienste leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag für das zivilgesellschaftliche Engagement junger Menschen, sondern haben auch eine wichtige gesellschaftspolitische Bedeutung“, meinte Hundstorfer. Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) hob im Pressefoyer nach dem Ministerrat ebenfalls hervor, dass mit dem Gesetz nun eine „sehr wichtige“ rechtliche Grundlage geschaffen werde. Die Bundesjugendvertretung bezeichnete das Freiwilligengesetz in einer Aussendung als „erfreuliches Zwischenergebnis“. Nun seien weitere Maßnahmen gefordert, um die Hürden für junge Freiwillige abzubauen. So soll etwa der Geltungsbereich des Gesetzes ausgebaut werden. Der ÖVP-Seniorenbund hingegen kritisierte, dass eine „wichtige Chance“ für Ältere ausgelassen wurde. „Dass das neue Freiwilligenjahr ausschließlich auf Junge abstellt und nicht wie in Deutschland bewusst auf Ältere ausgedehnt wurde, halten wir für einen gravierenden Fehler“, erklärte Klaus Hecke, Bundesobmann-Stv. des Seniorenbundes. Die Bemühungen um und für die Freiwilligen dürften jedenfalls nicht mit dem Ende des Europäischen Freiwilligenjahres enden, forderte Hecke. (APA) Link: http://derstandard.at/1324170320400/Familienbeihilfe-Freiwilligengesetz-…

Projekt Details

  • Datum 16. Juni 2016
  • Tags Pressearchiv 2011

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