„Gedenkdienst“ wird im Zivildienstgesetz geregelt, Salzburger Nachrichten

05.03.1996

Projekt Beschreibung

Salzburger Nachrichten 5. März 1996

„Gedenkdienst“ wird im Zivildienstgesetz geregelt

Wien (SN, APA). In der geplanten Novellierung des Zivildienstgesetzes wird der „Gedenkdienst“ rechtlich verankert werden. Das bedeutet, daß der Zivildienst im Rahmen des Gesetzes in einer Holocaust-Gedenkstätte geleistet werden kann. Die Initiative hiefür ging von dem Innsbrucker Politikwissenschafter Andreas Maislinger aus. Laut Maislinger hat das Innenministerium drei weitere Institutionen für den Gedenkdienst anerkannt: das Anita-Müller-Cohen-Altersheim in Tel Aviv, im dem aus Österreich vertriebene Juden ihren Lebensabend verbringen, das jüdische Museum in Vilnius (Litauen) und das Simon Wiesenthal-Center in Los Angeles. Derzeit gibt es 16 anerkannte Einsatzstellen.

Projekt Details

  • Datum 28. September 2016
  • Tags Pressearchiv 1996

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