Das Ringen um Hitlers Geburtshaus in Braunau hat ein Ende: Am Freitag hat das oberste Gericht in Österreich die Enteignung der langjährigen Eigentümerin bestätigt.

Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat am Freitag eine Entscheidung im Rechtsstreit um das Geburtshaus von Adolf Hitler gefällt. Die Enteignung der langjährigen Eigentümerin war demnach nicht verfassungswidrig, sondern “im öffentlichen Interesse geboten”, verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. wie es hieß.

Vergebliche Gespräche mit Eigentümerin

Die Republik Österreich hatte die langjährige Eigentümerin vor sechs Monaten enteignet, um freie Hand bei der völligen Umgestaltung des Gebäudes sowie der angrenzenden Garagen und Parkplätze zu bekommen. Damit will der Staat verhindern, dass Neonazis und Rechtsextremisten zu diesem Ort pilgern.

Eigens war dafür im Dezember ein Enteignungs-Gesetz beschlossen worden. Nach vergeblichen Gesprächen mit der Besitzerin des Hauses war man im Innenministerium zu dem Schluss gekommen, dass die Enteignung nötig sei, um eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können.

Die Eigentümerin hatte vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) dagegen geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich wäre. Außerdem akzeptierte sie nicht, dass auch das angrenzende Areal vom Staat kassiert wurde.

Gebäude steht seit 2011 leer

In dem Haus in Braunau am Inn war der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) geboren worden. Mit kurzen Unterbrechungen war die öffentliche Hand seit mehr als 60 Jahren Mieterin des Hauses. Darin waren zunächst eine Schule, später über Jahrzehnte eine Behindertenwerkstätte untergebracht. Seit 2011 stand das denkmalgeschützte Gebäude leer.