ÖSTERREICH ⋅ Das Geburtshaus von Adolf Hitler kann als Konsequenz eines Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nun völlig umgestaltet werden. Das Gericht erklärte am Freitag die Enteignung der Eigentümerin durch die Republik Österreich für rechtens.
Damit hat der Staat nun freie Hand, das denkmalgeschützte Haus und das angrenzende Gelände tiefgreifend zu verändern. Ziel ist es, die Anziehungskraft des Ortes für Neonazis und Rechtsextremisten zu brechen. Ein Architektenwettbewerb soll nun klären, was mit dem Gelände genau passiert.
Die Enteignung des dreistöckigen Gebäudes sowie von rund 1000 angrenzenden Quadratmetern mit Garagen und Parkplätzen sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnismässig und nicht entschädigungslos. “Sie ist daher nicht verfassungswidrig”, urteilte der VfGH. Nur als Eigentümer seien die angestrebten baulichen Veränderungen möglich.
Es sei unstrittig, dass die Liegenschaft sich bisher als “Pilger”- oder Identifikationsstätte für Neonazis eigne. In dieser Hinsicht komme ihr in Österreich sogar ein “Alleinstellungsmerkmal” zu, meinten die 14 Richter des VfGH. Die Enteignung sei auch deshalb verhältnismässig, weil sich der Bund in der Vergangenheit mehrfach erfolglos bemüht habe, das Haus zu kaufen.