Freiwilliges Engagement erhält einen gesetzlichen Rahmen Sozialausschuss befürwortet ein Freiwilligengesetz, APA

02.02.2012

Projekt Beschreibung

APA, 02.02.2012

Freiwilliges Engagement erhält einen gesetzlichen Rahmen      Sozialausschuss befürwortet ein Freiwilligengesetz

   Wien (PK) - Eine Regierungsvorlage zu einem eigenen 
Freiwilligengesetz erhielt heute im Sozialausschuss mehrheitliche 
Zustimmung. Damit soll freiwilliges Engagement in Österreich 
gefördert werden. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Juni 2012. 
Gemäß den Erläuterungen sind derzeit rund 44 % der österreichischen 
Bevölkerung ab 15 Jahre freiwillig oder ehrenamtlich tätig. Unter 
anderem legt das neue Gesetz die Rahmenbedingungen für die 
Absolvierung eines "Freiwilligen Sozialjahres", eines "Freiwilligen 
Umweltschutzjahres" sowie eines Gedenkdienstes in Österreich sowie 
eines Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland fest. Überdies 
ist die Schaffung eines Freiwilligenrates sowie die Einrichtung eines 
Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement beim Sozialministerium 
vorgesehen. Einstimmige Zustimmung fand im Ausschuss auch eine 
Gesetzesänderung, wonach das Bundessozialamt künftig auch für 
Opferfürsorge zuständig sein wird, und ein S-V-Antrag zur Änderung 
des Urlaubs- und Landarbeitsgesetzes, mit der Urlaubsansprüche bei 
Inanspruchnahme von Karenzzeiten gesichert werden. 
Abgelehnt wurden hingegen ein Antrag des BZÖ, der auf eine 
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit und eine 
entsprechende Gesetzesvorlage abzielte, sowie ein Antrag der Grünen 
auf eine Verdoppelung der Beträge für Opfer des NS-Terrors gemäß dem 
Opferfürsorgegesetz.
Freiwilliges Sozialjahr und Freiwilligendienste werden geöffnet
Das Freiwillige Sozialjahr und die anderen Freiwilligen-Dienste 
stehen künftig allen Personen ohne einschlägige abgeschlossene 
Berufserfahrung offen, die zumindest 17 - in Ausnahmefällen 16 - 
Jahre alt sind. Die Einsatzdauer muss zwischen sechs und zwölf Monate 
betragen, darüber hinaus sind maximal 34 Wochenstunden erlaubt. Wer 
jünger als 24 Jahre ist, hat Anspruch auf Familienbeihilfe, im 
Gegenzug entfällt die seit 2005/06 gewährte Ersatzzahlung in Höhe von 
150 € für TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr. Außerdem ist 
ein verpflichtendes Taschengeld von Seiten der Trägerorganisationen 
in zumindest der halben Höhe der Geringfügigkeitsgrenze vorgesehen. 
Auch der Kinderabsetzbetrag kann geltend gemacht werden. Damit wird 
etwa der Gedenkdienst, der bisher fast ausschließlich von 
Zivildienern absolviert wurde, auch für Frauen attraktiver. Für 
sämtliche Trägerorganisationen gelten strenge Qualitätskriterien. Der 
Freiwilligenrat wird als institutionalisiertes Dialogforum 
eingerichtet, um mit dem Sozialministerium Richtlinien zu erarbeiten 
und es ihn in Fragen der Freiwilligenpolitik zu beraten. Er wird die 
Vernetzung fördern, Empfehlungen zur Weiterentwicklung der 
Freiwilligenpolitik ausarbeiten und am Freiwilligenbericht des 
Sozialministers mitwirken. Gemeinsam mit der Regierunsvorlage (1634 
d.B.) stand auch ein Antrag des BZÖ zur Verhandlung, wonach 
freiwilliges Engagement, etwa bei der Feuerwehr oder beim Roten 
Kreuz, mehr gefördert werden sollte (1458/A(E)). 
In der Debatte begrüßte Abgeordneter Norbert Hofer (F) die 
gesetzliche Regelung der Freiwilligenarbeit grundsätzlich. Allerdings 
hätte er darin gerne einige weitergehende Regelungen gewünscht, etwa 
hinsichtlich von Dienstfreistellungen oder zur Förderung von 
Kleinbetrieben, die Freiwillige beschäftigen. Da eine Reihe der von 
der FPÖ geforderten Maßnahmen nicht umgesetzt wurde, werde seine 
Fraktion dem Gesetz nicht zustimmen. 
Abgeordneter August Wöginger (V) sprach hingegen von einem wichtigen 
Signal, da nun das freiwillige Sozialjahr einen gesetzlichen Rahmen 
erhalte. Was die Forderung nach bevorzugter Aufnahme Freiwilliger im 
öffentlichen Dienst betreffe, sei diese nur schwer in eine 
gesetzliche Regelung zu übersetzen. Das Bundeskanzleramt werde aber 
an alle öffentlichen Stellen ein Schreiben schicken, wonach 
Freiwilligenarbeit bei Einstellungen entsprechend berücksichtigt 
werden soll. Wichtig sei es auch, den Betrieben, welche Freiwillige 
beschäftigen, eine entsprechende Anerkennung zu zollen. Dem Antrag 
des BZÖ werde er nicht die Zustimmung erteilen, da er durch das 
Gesetz teilweise überholt sei oder aber Maßnahmen fordere, die zu 
kostspielig wären. 
Abgeordnete Ursula Haubner (B) meinte, das Gesetz setze ein wichtiges 
Signal für die Freiwilligenarbeit. Es sei gut, dass damit das 
Freiwillige Sozialjahr als Berufsorientierungs- und Ausbildungsjahr 
anerkannt und Rechtssicherheit geschaffen werde. Allerdings habe das 
Gesetz zu wenig Anreizwirkung. Ein Präzisierung sollte noch bei den 
Kriterien des Anerkennungsfonds für Betriebe und der Definition der 
"Träger freier Wohlfahrtspflege" erfolgen, meinte Haubner. Zu ihrem 
Antrag meinte sie, dieser enthalte auch die Forderung nach 
Anerkennung von Freiwilligenarbeit für die Pensionszeiten. Auch wenn 
die mit der Umsetzung verknüpften Probleme im Detail diskutiert 
werden müssten, sollte das Thema nicht einfach vom Tisch gewischt 
werden, forderte Haubner. 
Abgeordnete Christine Lapp (S) sah ein gutes Ergebnis einer langen 
Diskussion, mit dem eine wichtige gesetzliche Basis für 
Freiwilligenarbeit geschaffen werde. Man schaffe auch klare 
Regelungen für die Trägerorganisationen und verankere den 
Österreichischen Freiwilligenrat als beratendes Gremium. Eine im 
Gesetz enthaltene kleine Änderung des Gebührengesetzes bedeute sicher 
eine beträchtliche Erleichterung für viele Organisationen. 
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) meinte, es sei wichtig, 
zwischen Freiwilligentätigkeit und Freiwilligendienst im engeren Sinn 
zu unterscheiden. Das Gesetz regle nur letzteren. Die Grünen würden 
die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für Sozialdienste 
grundsätzlich begrüßen, es handle sich aber bei dem Gesetz in der 
vorliegenden Form nur um einen ersten Schritt, viele Punkte seien 
noch offen geblieben. So hätten sich die Grünen eine großzügigere 
Regelung bei der Familienbeihilfe gewünscht, damit Jugendliche, die 
Sozialdienste leisten und später ein Studium aufnehmen, nicht 
benachteiligt werden. 
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ging in seiner Stellungnahme auf 
Kritikpunkte der Opposition ein und meinte in Richtung von 
Abgeordneter Haubner, das neue Gesetz schaffe sehr wohl Anreize für 
die Leistung von Sozialdiensten. In seinem Ressort erwarte man sich 
eine Verdoppelung der TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr. Für 
den Freiwilligenfonds erarbeite man derzeit gemeinsam mit dem 
Freiwilligenrat genaue Richtlinien. Der Kritik von Abgeordneter 
Windbüchler-Souschill hielt Hundstorfer entgegen, da während des 
Freiwilligen Sozialjahrs Familienbeihilfe bezogen werden könne, gebe 
es kein Argument für eine über die derzeit bestehenden Regelungen 
hinausgehende Bezugsverlängerung. Das vorliegende Gesetz werde sicher 
in Zukunft noch viele Anpassungen erfahren. Er sei aber froh darüber, 
dass mit ihm ein wichtiger erster Schritt gelungen sei, sagte der 
Minister.
Die Regierungsvorlage wurde mit S-V-G-B-Mehrheit angenommen. Eine 
Ausschussfeststellung, welche die "Arbeitsmarktneutralität" des 
Freiwilligen Sozialjahrs präzisiert, wurde einstimmig, eine weitere 
Ausschussfeststellung betreffend die Feststellung der Qualität von 
Auslandsdienstplätzen bei Gedenk-, Friedens- bzw. Sozialdiensten, 
wurde nur mit S-V-B-F-Mehrheit angenommen. Der Antrag des BZÖ fand 
nur die Zustimmung von F und B und wurde daher abgelehnt. 
Bundessozialamt ist künftig auch für Opferfürsorge zuständig
Eine weitere Regierungsvorlage, die dem Sozialausschuss vorlag, 
betraf die die Übertragung der Kompetenzen im Bereich der 
Opferfürsorge an das Bundessozialamt für Opferfürsorgeangelegenheiten 
(1633 d.B.). Zuletzt bezogen noch rund 1.900 Personen in Österreich 
eine Opferrente. G-Abgeordneter Öllinger brachte in diesem 
Zusammenhang auch einen Antrag (663/A) seiner Fraktion ein, in dem 
die Grünen sich für eine Verdoppelung der Beträge für Opfer des NS-
Terrors gemäß dem Opferfürsorgegesetz einsetzen. 
Abgeordneter Norbert Hofer (F) war, ebenso wie die Abgeordneten 
Ulrike Königsberger-Ludwig (S), Sigisbert Dolinschek (B) und August 
Wöginger überzeugt, dass die neue gesetzliche Regelung eine zwar 
kleine Verwaltungsreform darstelle, durch die aber wichtige 
Synergieeffekte erzielt werden könnten. Abgeordneter Karl Öllinger 
(G) signalisierte ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion, meinte 
aber, eine Erhöhung der Beträge an Opfer der NS-Zeit wäre von 
erheblicher symbolischer Bedeutung, da auf diese Weise einbekannt 
werde, dass die jahrzehntelang geübte Praxis der Nichtvalorisierung 
einen politischen wie moralischen Fehler dargestellt habe. 
Die Regierungsvorlage wurde einstimmig verabschiedet. Der Antrag der 
Grünen blieb in der Minderheit der Antragsteller und wurde abgelehnt.
S-V-Antrag auf Änderung des Urlaubs- und Landarbeitsgesetzes
Zuletzt behandelte der Sozialausschuss einen S-V-Antrag (1811/A) auf 
Änderung des Urlaubs- und Landarbeitsgesetzes, der auf ein Urteil des 
Europäischen Gerichtshofs vom 22. April 2010 zurückgeht. Dadurch soll 
nun sichergestellt werden, dass Zeiten einer Karenz nach dem MSchG 
oder dem VKG uneingeschränkt den Verjährungstermin für die 
Inanspruchnahme des Jahresurlaubs hinausschieben, erworbene 
Urlaubsansprüche also nicht aufgrund von Karenzzeiten verfallen 
können. Bei allen Fraktionen herrschte Übereinstimmung darüber, dass 
diese gesetzliche Anpassung notwendig sei, um dem EUGH-Urteil zu 
entsprechen. Die Änderung wurde einstimmig angenommen.
Link: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120202_OTS0224/freiwilliges-eng…

Projekt Details

  • Datum 13. Juli 2016
  • Tags Pressearchiv 2012

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