Projekt Beschreibung
Dr. Franz Löschnak
Bundesministerium für Inneres
Zl.: 44 003/413-BM/91 Wien, 16. Mai 1991
Herrn
Dr. Andreas Maislinger
Institut für Politikwissenschaft
Universität Innsbruck
Innrain 100
6020 Innsbruck
Sehr geehrter Herr Doktor!
Zu ihrem Schreiben vom 19. März 1991 teile ich Ihnen folgendes mit: Der Entwurf einer ZDG-Novelle sieht die Möglichkeit der Leistung des ordentlichen Zivildienstes im Ausland nicht vor, da einer derartigen Bestimmung Probleme vefassungsrechtlicher und organisatorischer Art entgegenstehen.
Es ist aber vorgesehen, daß ein Zivildienstpflichtiger unter bestimmten Voraussetzungen nicht zum ordentlichen Zivildienst herangezogen wird, wenn er sich gegenüber einem hiefür entsprechend qualifizierten Rechtsträger verpflichtet, einen Dienst im Ausland zu leisten, der das friedliche Zusammenleben der Völker fördert und der mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivildienst, den er sonst zu leisten hätte. Bei Nachweis der Ableistung eines solchen Dienstes innerhalb einer bestimmten Altersgrenze würde dann die Pflicht, eine ordentlichen Zivildienst zu leisten, erlöschen.
Ich könnte mir vorstellen, daß auch die von Ihnen konkret genannten Einsatzbereiche im Ausland für einen solchen Dienst in Frage kämen.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Löschnak |
Projekt Details
- Datum 10. Juli 2016
- Tags Pressearchiv 1991