Neues Freiwilligengesetz: “Verbesserungen, aber auch Gefahren”, www.kathweb.at, 20.12.2011

20.12.2011

Project Description

www.kathweb.at, 20.12.2011 Neues Freiwilligengesetz: “Verbesserungen, aber auch Gefahren” Katholische Jugend begrüßt Regierungsbeschluss vom Dienstag grundsätzlich, aber Sorge über mögliche Strafen durch Einklagen von “Arbeitsmarktneutralität” Wien, 20.12.2011 (KAP) Bedenken gegen einzelne Regelungen im geplanten neuen Freiwilligengesetz teilt die Katholische Jugend Österreich (KJÖ). Dass die Bundesregierung nun mit einer Gesetzesvorlage den Bereich Freiwilligentätigkeit sozialrechtlich absichern und eine bisherige “Grauzone” klarstellen will, sei erfreulich und grundsätzlich zu begrüßen, so KJÖ-Geschäftsführer, Benedikt Egger. Als eine Gründungsorganisation des “Freiwilligen Sozialen Jahres” (FSJ) und Träger des “Freiwilligen Ökologischen Jahres” (FÖJ) sei die KJÖ aber “in Sorge” über eine nachträglich hineingenommene Strafandrohung. Gegenüber dem Erstentwurf für das Freiwilligengesetz, zu dem die Katholische Jugend als betroffene Organisation eine Stellungnahme abgab, habe die Gewerkschaft eine Änderung “hineinreklamiert”, die potenzielle Träger von FSJ-Einsätzen abschrecken könnte: Es müsse bei der Tätigkeit der Freiwilligen einklagbare “Arbeitsmarktneutralität” gegeben sein – d.h. Sozialberufe dürften durch im FSJ Engagierte nicht konkurriert werden, sonst drohten arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das Rote Kreuz hatte diese Klausel in einer Aussendung zuletzt als “Schlag ins Gesicht” der Zivilgesellschaft bezeichnet. Wenn FSJ-Teilnehmer keine Tätigkeiten ausüben dürften, die auch von bezahlten Dienstnehmern übernommen werden können, bedeute das im Klartext, sie “dürfen nur für sinnlose, unnötige Aufgaben eingesetzt werden”, so Rotkreuz-Präsident Fredy Mayer. Trägerorganisationen wären somit einem permanenten Klagsrisiko ausgesetzt. Auch KJÖ-Geschäftsführer Egger befürchtet, dass dadurch manche Einsatzstellen nicht mehr zur Verfügung stehen könnten. Über diese “Abstriche” gegenüber dem Entwurf, zu dem sich die KJÖ geäußert habe, sei er alles andere als froh, sagte er gegenüber “Kathpress” am Dienstag. Gleichzeitig wies er auf die erfolgreiche Einflussnahme der Katholischen Jugend in einem anderen Bereich hin: Ursprünglich nicht vorgesehen im Freiwilligengesetz war das Engagement Jugendlicher im Gedenkdienst, bei Auslandseinsätzen z.B. für entwicklungspolitische Organisationen sowie im Rahmen des “Freiwilligen Ökologischen Jahres”. Sie seien jetzt berücksichtigt. Hundstorfer und Mitterlehner: “Meilenstein” Der Ministerrat hat am Dienstag die von Sozialminister Rudolf Hundstorfer gemeinsam mit Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner eingebrachte Regierungsvorlage beschlossen. “Dieses Gesetz stellt erstmals ein rechtliches Instrument zur Förderung von freiwilligem Engagement dar” und regle die Rahmenbedingungen für verschiedene Einsatzbereiche, so Hundstorfer und Mitterlehner in einer Aussendung über diesen “Meilenstein der österreichischen Freiwilligenpolitik”. Mit dem Freiwilligengesetz werde klargestellt, dass es sich bei den geleisteten Diensten “um kein Arbeitsverhältnis, sondern um Ausbildungs- und berufliche Orientierungsmaßnahmen unter fachlicher Anleitung und pädagogischer Begleitung mit hoher Qualitätsanforderung handelt”, so die beiden Minister. Die Regierungsvorlage wird dem Parlament zur Beschlussfassung übermittelt und soll Mitte 2012 in Kraft treten. Lobende Worte fand Caritas-Präsident Franz Küberl für das neue Freiwilligengesetz. Es “bringt eine neue Dynamik in den Bereich der Freiwilligenarbeit und ist auch eine solide Basis für einen möglichen künftigen Ausbau”, so Küberl in einer Aussendung am Dienstag über dieses “Weihnachtsgeschenk für das ganze Land”. Freiwillig Tätige erhielten damit mehr Wertschätzung und gesellschaftliche Anerkennung, zeigte sich Küberl erfreut. Vom neuen Gesetz erhofft sich der Caritas-Präsident auch einen zusätzlichen Motivationsschub für die Menschen in Österreich: “Schließlich ist das ehrenamtliche Engagement das Bindemittel, das eine Gesellschaft zusammenhält.” Im Bereich des “Freiwilligen Soziales Jahres” beende das Gesetz ein “jahrelanges Provisorium” und schaffe ein solides Regelwerk, so Küberl. “Damit erhalten die jungen, engagierten Leute endlich eine Absicherung. Auch das weist in Richtung Zukunft.” “Großer Durchbruch” Mit dem Freiwilligengesetz werde einer jahrzehntelangen Forderung des kirchlichen Vereins zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste entsprochen, erklärte die Vereinsvorsitzende Judit Marte-Huainigg, die auch das Referat für Sozialpolitik und Grundlagenarbeit der Caritas Österreich leitet. Die Jugendlichen des “Freiwilligen Sozialen Jahres” (FSJ) werden demnach während ihres Einsatzes die Familienbeihilfe ganz regulär erhalten. Das sei “ein großer Durchbruch. Endlich wird jetzt auch seitens der öffentlichen Hand der Wert des ‘Freiwilligen Sozialen Jahres’ gesehen und anerkannt”, heißt es in einer Aussendung des in Linz beheimateten Vereins. “Im FSJ sind wir ausgesprochen erleichtert, dass es im Europäischen Freiwilligenjahr noch gelungen ist, das Freiwillige Sozialjahr auf eine gesetzlich stabile Basis zu stellen und damit für die Zukunft zu sichern”, betonte Marte-Huainigg. Das FSJ wird in Österreich seit 1968 angeboten. Junge Menschen sind dabei fast im Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung zwischen zehn und zwölf Monaten in Sozialeinrichtungen tätig. Die Palette reicht von Obdachlosenarbeit bis hin zu Pflegeeinrichtungen, von Behindertenbegleitung bis hin zu Kinderbetreuung und Flüchtlingsarbeit. FSJ-Geschäftsführer Harald Fartacek sieht als Vorteile den Erwerb von sozialen Schlüsselqualifikationen, Persönlichkeitsentwicklung und klare Info über soziale Berufsfelder. Die Einsatzstellen schätzten die jungen Freiwilligen sehr, weil sie “frischen Wind einbringen”. Auch die Allgemeinheit profitiere, weil die persönliche soziale Verantwortung gestärkt und das Solidaritätsbewusstsein gefördert würden. Auch Jungschar begrüßt Gesetz Zufrieden zeigte sich am Dienstag auch die Katholische Jungschar: Die Regierung habe “endlich Nägel mit Köpfen gemacht” und die Freiwilligendienste im Rahmen des FSJ dauerhaft abgesichert, freute sich Bundesvorsitzende Christina Schneider. Sie erwartet sich über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit hinaus einen positiven Impuls, der die Regierung zu weiteren Verbesserungen in allen Bereichen der Freiwilligenarbeit motiviert, heißt es in einer Jungschar-Aussendung. Ein Großteil der Ehrenamtlichkeit in Österreich findet außerhalb von Freiwilligendiensten statt. Allein in der Katholischen Jungschar engagieren sich nach deren Angaben ca. 13.000 Gruppenleiter in der außerschulischen Kinderarbeit. Wünschenswert wäre z.B. eine angemessene finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen oder die Anrechenbarkeit ehrenamtlicher Tätigkeit für schul- und studienrelevante Praktika. Link: http://www.kathweb.at/site/nachrichten/database/43757.html

Project Details

  • Date 16. June 2016
  • Tags Pressearchiv 2011

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