Gedenkdienstpflicht, Jüdische Rundschau, 13.02.1992

13.02.1992

Project Description

Gedenkdienstpflicht

von Andreas Maislinger

“Haft für ‘Gaubeauftragten für Oberösterreich und Salzburg”‘, so schrieben die österreichischen Tageszeitungen am 11. Februar 1992. Fast täglich fanden sich während der letzten Wochen derartige Sensationsmeldungen in den österreichischen Medien. Die Aktivitäten der österreichischen Neo-Nationalsozialisten werden von den Journalisten genau registriert. Diese Berichterstattung muß beim weniger informierten (besonders ausländischen) Leser den Eindruck erwecken, als ob in Österreich die Gefahr einer nationalsozialistischen Machtergreifung vorhanden wäre oder die österreichische Staatspolizei besondere Erfolge beim Aufspüren dieser verschwörerischen Aktivitäten zu verbuchen hätte. Als langjähriger Beobachter der rechtsextremen Szene in Österreich war ich über diese “Enthüllungen” nicht überrascht. Bemerkenswert finde ich hingegen, daß sowohl unsere zuständigen Politiker als auch die Journalisten über die neue Möglichkeit der Pflichterfüllung in ausländischen Holocaust-Gedenkstätten nicht berichtet haben. Nur in der “Tiroler Tageszeitung” fand sich vor einigen Tagen eine kleine Notiz. In der letzten Sitzung vor Weihnachten beschloß der österreichische Nationalrat eine Verfassungsbestimmung, welche wehrpflichtigen Österreichern bis zum 28. Lebensjahr die Ableistung einer alternativen Gedenkdienstpflicht erlaubt. Im Paragraph 12 b des Zivildienstgesetzes heißt es, daß jene Zivildienstpflichtigen zur Ableistung des Zivildienstes nicht mehr herangezogen werden, welche sich für einen “durchgehend mindestens zwölf Monate dauernden Dienst im Ausland verpflichtet haben”. Dieser Dienst muß unentgeltlich sein und “die Lösung internationaler Probleme sozialer oder humanitärer Art zum Ziel haben.” Dazu ist den Schweizer Lesern zu erklären, daß sich die österreichische Neutralität und Verteidigungspolitik stark an das Schweizer Vorbild angelehnt hat. 1975 ist Österreich jedoch mit der Einführung eines Zivildienstes von diesem Vorbild erstmals deutlich abgewichen. Diese Verfassungsbestimmung geht auf die Forderung zurück, den Zivildienst auch in ausländischen Holocaust-Gedenkstätten ableisten zu dürfen. Schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit habe ich immer verlangt, daß dieser Dienst 12 anstatt der für den Wehr- und Zivildienst üblichen 8 Monate dauert. Diese Forderung habe ich aus der Schweiz übernommen, wo die Zivildienstbefürworter von einem “Tatbeweis” sprechen. Außerdem erscheint eine Mitarbeit in der Anne Frank-Stiftung in Amsterdam, dem Museum Auschwitz- Birkenau in Polen und der Gedenkstätte YAD VASHEM in Jerusalem nur sinnvoll, wenn sie mindestens ein Jahr dauert. In Anlehnung an die 1955 eingeführte Wehrpflicht und die, wie erwähnt, seit 1975 mögliche alternative Zivildienstpflicht spreche ich bei der seit 1992 möglichen Verpflichtung, in einer der drei ausländischen Holocaust-Gedenkstätten mitzuarbeiten, von der Ableistung einer Gedenkdienstpflicht. Obwohl die Republik Österreich gerade in den letzten Wochen von ausländischen (besonders französischen) Medien immer wieder scharf angegriffen worden ist, kam der Innen- oder Außenminister nicht auf die Idee, dieses neue Zeichen der Bereitschaft, sich der Vergangenheit zu stellen, bekannt zu machen. Nach der Erklärung des Bundeskanzlers, wonach sich auch Österreicher an der Shoa beteiligt haben und die Republik Österreich dafür auch eine Verantwortung trägt, ist dieser Gedenkdienst ein erster Schritt, dieses verbale Bekenntnis durch konkrete Taten nach außen zu dokumentieren. Denn verbale Bekenntnisse dieser Art haben wir während der letzten beiden Jahre auch aus der DDR, Polen, Litauen, der Ukraine und anderen ehemaligen kommunistischen Staaten gehört. Konkrete Schritte, welche dieses Bekenntnis auch sichtbar machen würden, folgten meist nicht. So auch in Österreich. Außer eben der gesetzlichen Regelung für den Gedenkdienst junger Österreicher. Neben der symbolischen Bedeutung der Mitarbeit von Österreichern in den erwähnten Holocaust-Gedenkstätten geht es mir vor allem darum, wenigsten einigen jungen Menschen eine Erfahrung zu ermöglichen, welche für mein Leben von zentraler Bedeutung war. 1977 erfuhr ich von der Möglichkeit, im Rahmen der westdeutschen “Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste” in der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau mitzuarbeiten. Da es damals für Westdeutsche bereits möglich war, diese freiwillige Mitarbeit als Zivildienst angerechnet zu bekommen, stellte ich gegenüber dem österreichischen Innenministerium die gleiche Forderung. Trotz gewisser Sympathien für meine Absicht gab man mir doch klar zu verstehen, daß die gesetzliche Regelung für einen derartigen Zivildienst im Ausland nicht vorhanden ist und außerdem ein Österreicher in Auschwitz nichts zu sühnen habe. In diesem Sinn war auch die Antwort des damaligen Bundespräsidenten Rudolf Kirchschläger. Heute wird das von unserer Regierung anders gesehen: Österreicher waren Opfer und Täter. Die Republik Österreich hat zwar von 1938 bis 1945 nicht existiert, empfindet aber auch eine Mitverantwortung für die während dieser Zeit von Österreichern begangenen Verbrechen. Einem Gedenkdienst im Sinne der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste steht also nichts mehr im Wege. Natürlich bin ich mir bewußt, daß ich ein großes Wort verwende, aber diese Monate im Museum Auschwitz-Birkenau haben mein weiteres Leben bestimmt. Ich wollte mich daher von keinen Einwänden abhalten lassen und habe die Forderung nach Veränderung des österreichischen Zivildienstgesetzes immer wieder gestellt. Jetzt, da es gelungen ist, geht es darum, gemeinsam mit Andreas Hörtnagl, dem Bürgermeister der Tiroler Gemeinde Gries am Brenner, und dem Abgeordneten zum Nationalrat Walter Guggenberger den vom Gesetz vorgesehen Trägerverein zu gründen und das erste Informations- und Vorbereitungsseminar zu planen. Wenn sich die Medien nicht weiter nur auf die vermeintlichen Sensationen der Ewiggestrigen konzentrieren, sondern mir helfen, diesen Gedenkdienst bekannt zu machen, zweifle ich nicht daran, daß sich eine große Zahl junger Österreicher findet, welche sich zu diesem öffentlichen Gedenken an die nationalsozialistischen Verbrechen verpflichten wollen.

Project Details

  • Date 14. August 2016
  • Tags Pressearchiv 1992

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