Gedenkdienst in Nöten, Wiener Zeitung

19.07.2018

Project Description

Zeitgeschichte

Gedenkdienst in Nöten

    Von Heinz Fischer
    • Es gilt sicherzustellen, dass sich auch in Zukunft die Gedenk- und Erinnerungskultur weiterentwickeln und entfalten kann.
    Ein Einsatzort des österreichischen Gedenkdienstes: Das Anne-Frank-Zentrum in Berlin.
    Ein Einsatzort des österreichischen Gedenkdienstes: Das Anne-Frank-Zentrum in Berlin.© Teich/Caro/picturedesk.com

    Wien. In der Geschichte unserer Zweiten Republik gibt es zwei interessante Entwicklungslinien zum Thema “Dienst an der Gemeinschaft” (Wehrdienst) und “Aufarbeitung der NS-Vergangenheit” (Gedenk- beziehungsweise Sühnedienst), die sich schließlich in positiver Weise verknüpft haben.

    Das eine ist die Frage, ob die allgemeine Wehrpflicht (die ich ausdrücklich bejahe) nur “mit der Waffe in der Hand” erfüllt werden kann oder ob es dazu eine moralisch und gesellschaftlich gleichwertige Alternative geben kann; das andere ist unsere Einstellung zur Verantwortung und Mitschuld an den Verbrechen der Nationalsozialisten.

    Information

    Heinz Fischer wurde 1938 in Graz geboren. Von 2004 bis 2016 war er österreichischer Bundespräsident. Davor war er ab 1971 Abgeordneter der SPÖ zum Nationalrat (ab 1975 Klubobmann), von 1983 bis 1987 Wissenschaftsminister und von 1990 bis 2004 zunächst Erster und dann Zweiter Nationalratspräsident.

    Was das Thema Mitschuld und Mitverantwortung betrifft, weil Österreicher im Nationalsozialismus sowohl Opfer als auch Täter waren, hat Österreich einen weiten und schwierigen Weg zurückgelegt. So sehr viele – und zwar beschämend viele – Österreicherinnen und Österreicher im März 1938 über den “Anschluss” Österreichs an Hitlerdeutschland, der mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Österreich erzwungen wurde, gejubelt haben (während die Gegner Hitlers nicht in Erscheinung treten konnten und sich sogar verstecken oder nach Möglichkeit fliehen mussten), so sehr wollte nach dem Zusammenbruch der verbrecherischen Hitlerdiktatur und nach Millionen Kriegstoten und -Opfern des Holocaust niemand Einschlägiges gewusst haben oder gar mitverantwortlich sein.

    Der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer schreibt ein Mal im Monat für die "Wiener Zeitung". Sein nächster Kommentar erscheint am 17. August 2018.
    Der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer schreibt ein Mal im Monat für die “Wiener Zeitung”. Sein nächster Kommentar erscheint am 17. August 2018.© APA/HELMUT FOHRINGER

    Und die Tatsache, dass Österreich in der Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943 von den Außenministern der Sowjetunion, der USA und Großbritanniens als das “erste Opfer Hitlers” bezeichnet wurde, machte es möglich, dass die österreichische Regierung nach 1945 lange Zeit – sogar sehr lange Zeit – den Standpunkt vertreten hat, dass wir als Opfer Hitlers keinerlei Verantwortung für die Verbrechen zu tragen haben, die zwischen März 1938 und Mai 1945 von Österreichern – die zu diesem Zeitpunkt als “Ostmärker” Angehörige des Großdeutschen Reiches waren – begangen wurden.

    Sowohl Opfer als auch Täter

    Erst in den Achtzigerjahren des vorigen Jahrhunderts hat sich nach langen und bitteren Diskussionen die Einsicht durchgesetzt, dass die Schuldfrage nicht so einfach weggeschoben werden kann und Österreicher im Lichte historischer Fakten sowohl Opfer als auch Täter waren. Diese Einsicht hat sich in den vergangenen 30 Jahren immer mehr durchgesetzt und verfestigt.

    Auf einer anderen Ebene spielte sich die Diskussion ab, ob die Pflicht junger, gesunder, österreichischer Staatsbürger in Form der Wehrpflicht einen Beitrag zur Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes zu leisten, auch in anderer Form als “mit der Waffe in der Hand” geleistet werden kann. Auch darüber gab es in den Achtzigerjahren intensive Diskussionen, bei denen unter anderen Andreas Maislinger eine wichtige Rolle spielte. Tatsächlich ist die damalige österreichische Regierung im Lichte dieser Diskussionen schließlich zu dem Ergebnis gelangt, dass der Zivildienst, der in der Zwischenzeit auf gesetzlicher Basis als Alternative zum Wehrdienst anerkannt wurde, auch in Form eines Gedenkdienstes geleistet werden kann, der der Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialisten, der Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus und einer moralischen Sühnegeste gewidmet ist.

    Project Details

    • Date 17. September 2018
    • Tags Pressearchiv 2018
    Launch Project

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