Zivildienst auch im Ausland möglich, Vorarlberger Nachrichten, 23.03.1993

23.03.1993

Projekt Beschreibung

Zivildienst auch im Ausland möglich

Bundespräsident Thomas Klestil: „Gedenkdienst besonders eindrucksvolle Initiative“

 
Innsbruck (VN-pm) Durch die Zivildienstgesetznovelle vom Dezember 1991 wurde es möglich, den Zivildienst ersatzweise im Ausland zu leisten. Dr. Andreas Maislinger, Initiator der Novelle und Leiter des „Gedenkdienstes“, sieht den Gedenkdienst als Beitrag Österreichs zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Während Bundeskanzler Vranitzky und Außenminister Mock sich schon früh zu diesem Projekt äußerten, hat nun auf Anfrage der „VN“ erstmals Bundes- präsident Klestil Stellung genommen. „Ich weiß nicht genau, wo es eigentlich herkommt“, sinniert Dr. Andreas Maislinger, Politologe an der Universität Innsbruck, auf die Frage, ob es ein biographisches Schlüsselerlebnis gegeben habe, durch das sein Engagement für eine aufrichtige Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit ausgelöst wurde. 1955 in St. Georgen an der Salzach, einem kleinen Dorf zwischen Salzburg und Braunau, unweit der deutschen Grenze geboren, hörte er schon als Kind, wie Männer im Gasthaus seiner Mutter immer wieder vom Krieg erzählten. Die Frage, warum sein Vater, wo er doch kein Deutscher war, in der Wehrmacht kämpfen mußte, dürfte, so Maislinger, ein weiterer Grund für sein immer stärker werdendes Interesse an der jüngsten österreichischen Geschichte gewesen sein.

Zivildienst eingeführt

Ein erster wichtiger Markstein auf dem Weg zur Einführung des Gedenkdienstes bildete das Jahr 1974. Damals wurde nämlich das Zivildienstgesetz beschlossen. Just in diesem Jahr wurde auch der Gymnasiast Maislinger zur Musterung eingezogen. „Ich wollte Zivildienst machen, war aber mit der Vorstellung, zum Roten Kreuz gehen zu müssen, unzufrieden“, erklärt Maislinger. Als er jedoch von der „Aktion Sühnezeichen“ hörte, einer Organisation junger Deutscher, die als Sühne für Naziverbrechen freiwillige Arbeitsdienste versieht, war für ihn klar: „Auf diesem Gebiet will ich etwas tun.“ So absolvierte Andreas Maislinger von September 1980 bis April 1981 sozusagen den ersten österreichischen Gedenkdienst in Auschwitz – ohne Gewähr dafür, daß ihm dieser Einsatz als Zivildienst anerkannt werden würde. Denn schon vor Antritt seiner Arbeit hatte er den damaligen Bundespräsidenten Kirchschläger kontaktiert und diesen gebeten, er möge sich dafür einsezten, daß der Zivildienst in Auschwitz anerkannt werde.

„Gesetz ändern“

Unter Berufung darauf, daß die Verfassung keinen Auslandszivildienst kennt, konnte Kirchschläger dieser Bitte nicht Folge leisten. Für den inzwischen zum Doktor der Politikwissenschaft promovierten Maislinger war dies jedoch kein Grund aufzugeben. Vielmehr bündelte er seine ganze Kraft und setzte sich ein hohes Ziel: „Ändern wir halt das Gesetz!“ Tatsächlich erhielt Maislinger – nachdem er glaubte, den Auslandszivildienst im Gedenkjahr 1988 durchsetzen zu können, dies dann aber doch nicht gelang – im Frühjahr 1991 einen Brief des Innenministers Löschnak. Der Innenminister ließ wissen, daß er die Idee eines ersatzweisen Zivildienstes im Ausland anerkenne und als Gesetzesinitiative im Nationalrat einbringen werde. Zu des Politologen Überraschung – denn zu jener Zeit war gerade eine heftige Diskussion über das Zivildienstgesetz entbrannt – wurde das Gesetz am 19. Dezember 1991 beschlossen. Als erste gesetzlich anerkannte Trägerorganisation im Sinne des ZDG § 12b Abs. 3 formierte sich im Frühjahr 1992 der Gedenkdienst Innsbruck. Der Gedenkdienst hat mittlerweile vier alternative Zivildiener entsandt, die mit ihrer Arbeit in Holocaust-Gedenkstätten in Amsterdam, Auschwitz, Theresienstadt und Jerusalem das Bekenntnis Österreichs zur Mitverantwortung am Holocaust durch konkrete Taten dokumentieren.

Dienstplatz in Washington

Noch im Frühjahr dieses Jahres soll der fünfte Dienstplatz im United States Holocaust Memorial Museum in Washington besetzt werden. Die Entscheidung darüber, wer diese gleichermaßen interessante wie anspruchsvolle Stelle besetzen soll, wird im Rahmen von zwei Auswahlseminaren getroffen. Maislinger betont, daß der Gedenkdienst keine pazifistische Organisation und folglich auch nicht gegen das Bundesheer gerichtet sei. Für die jüngst wieder aufgeflammte Debatte über die seit Abschaffung der Gewissenskommission jäh in die Höhe geschnellte Anzahl der Zivildiener zeigt er durchaus Verständnis.

Klestil: „Offener Umgang mit der Vergangenheit“

Über die Möglichkeit, den Zivildienst im Ausland zu absolvieren, sind bislang nur wenige Wehrpflichtige unterrichtet. Gleichwohl ist das Projekt Gedenkdienst bei führenden Persönlichkeiten im In- und Ausland auf Anerkennung und Interesse gestoßen. Auf Anfrage der „Vorarlberger Nachrichten“ hat auch Bundespräsident Dr. Thomas Klestil zum Gedenkdienst Stellung bezogen. Schon seit der ersten Stunde seines Amtsantrittes habe er klargestellt, „daß nur der offene und ehrliche Umgang mit der Vergangenheit vor einer Wiederholung der Fehler und Verirrungen von einst bewahren kann“. Deshalb empfinde er den Gedenkdienst „als eine besonders eindrucksvolle Initiative“. Das österreichische Staatsoberhaupt zeigt sich erfreut darüber, „daß die dafür notwendigen gesetzlichen Schritte erfolgt sind“.

Projekt Details

  • Datum 24. August 2016
  • Tags Pressearchiv 1993

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