Gedenkdienst – Das Projekt
Seit 1992 gibt es die Möglichkeit, an ausländischen Holocaust-Gedenkstätten zu arbeiten. Für zivildienstpflichtige Österreicher wird der 14-monatige Gedenkdienst auf Antrag vom Innenministerium finanziert und als Zivildienstersatz angerechnet. (§ 12b ZDG).
Trägerorganisation ist der Verein Gedenkdienst, der sich zum Ziel gesetzt hat, zur Aufklärungsarbeit und Bewußtseinsbildung über die Auswirkungen des Nationalsozialismus und der Beteiligung von Österreichern am Holocaust beizutragen.
Der Verein Gedenkdienst ist politisch unabhängig. Der Vereinsvorstand setzt sich aus ehemaligen Gedenkdienstleistenden zusammen.
Die Arbeit der Gedenkdienstleistenden richtet sich nach den Anforderungen der Gedenkstätte und reicht von Archivarbeit, Mithilfe bei wissenschaftlichen Publikationen, Führung von Delegationen, Organisation und Betreuung von Ausstellungen bis zur Sammlung von historischem Material über jüdisches Leben. Auch die Realisierung eigener Projekte ist möglich. Arbeitsschwerpunkt ist Osteuropa, wo Gedenkdienstleistende mittlerweile zur unentbehrlichen Hilfe der finanziell schlechter gestellten Gedenkstätten geworden sind.
Der Leistung des Gedenkdienstes soll eine einjährige Vorbereitungszeit vorausgehen, in der sich die Kandidaten intensiv mit der Geschichte und dem Erbe des Holocaust, der besonderen Rolle Österreichs, der Geschichte des Judentums und mit aktuellen Diskussionen auseinandersetzen. Diese Vorbereitung in Österreich umfaßt auch die Organisation von lnformationsveranstaltungen, Filmvorführungen und Vortragsreihen, Schulprojekte, Öffentlichkeitsarbeit etc. – Beiträge, um die Erinnerung an den Holocaust im mahnenden Gedenken wachzuhalten.
Finanzielle Unterstützung bzw. fördernde Mitgliedschaft sind zur Verwirklichung der Ziele ebenso notwendig und erwünscht wie aktive Mitarbeit.
Die Auswahl der Gedenkdienstleistenden erfolgt in der jeweiligen Ländergruppe nach Kriterien der Qualifikation und der Mitarbeit im Projekt.
Unabhängig vom Einsatzort arbeiten Gedenkdienstleistende einen Monat ihrer Dienstzeit entweder im Museum Auschwitz-Birkenau, in der Gedenkstätte Theresienstadt, beim Zentralrat der Juden in der Ukraine oder im jüdischen Museum Wilna. Die Leistung des Gedenkdienstes ist auch für Frauen bzw. nicht-zivildienstpflichtige Österreicher möglich. Hier muß die Finanzierung allerdings individuell geregelt werden.
Kontakt:
Gedenkdienst Herr Dr. Maislinger Andreas
Hutterweg 6
6020 Innsbruck
Tel:/Fax: 0512/29 10 87 |