Braunau wehrt sich gegen Internet-Angebote
Von Michael Frank
Wien – Die Stadt Braunau am Inn versucht, sich mit polizeilichen Mitteln
gegen historische Diffamierungen im Internet zu wehren. So hat der Bürger-
meister der Geburtsstadt Adolf Hitlers eine offizielle Anfrage an die Sicherheitsdirektion des Bundeslandes Oberösterreich gerichtet, was gegen bestimmte Einträge im Netz unternommen werden kann. In einem Brief fragt Bürgermeister Gerhard Skiba bei den Ermittlungsbehörden nach „welche Möglichkeiten es gibt, derartige Eintragungen zu verbieten“. Denn unter dem Namen der Stadt tauchen Kataloge einer „Toy Soldier Gallery“ aus Deutschland auf, in denen
naturalistische Puppen zweier historischer Herstellerfirmen aufgelistet sind. Unter der
Rubrik „deutsche Persönlichkeiten“ tauchen darin fast ausschließlich
Nationalsozialisten auf, angeführt vom Führer selbst: Hitler sitzend, Hitler stehend, Hitler stillgestanden, Hitler gehend, in allen möglichen Uniformen, mit den
Symbolen des NS-Regimes, mit Hitlergruß und anderen typischen Gesten. Daneben Göring, Goebbels, Röhm, Hess und einige Generale.
Nach Auskunft des Politologen und Leiters der Braunauer Zeitgeschichte-Tage
Andreas Maislinger wird das Internet ständig überprüft, um „Trittbrettfahrer“
ausfindig zu machen, die aus dem Namen des Geburtsortes Hitlers politisch
oder geschäftlich Profit schlagen wollen. Solche Versuche, mit dem Namen Braunau
Rechtsextremisten anzusprechen, störten ganz erheblich den Versuch der
Stadt, eine qualifizierte Position zur belasteten Geschichte zu finden. Braunau
gilt als besonders rührig, was die Beschäftigung mit den Fragen des
Nationalsozialismus, seiner Entstehung und der für heute möglichen Lehren
daraus anlangt.
Norbert Schrepf, der von Tutzing am Starnberger See aus die Kataloge mit
den Nazipuppen und ähnliches Material vertreibt, sagt dazu, er erfülle damit
einen aufklärerischen Auftrag. Der bestehe darin, dass Interessenten fest-
stellen können, welche Puppen dieser Art es überhaupt gibt“. Dies seien
begehrte Sammlerobjekte mit einem Wert bis zu 10 000 Mark. Im Vergangenen
Jahr habe es eine Hausdurchsuchung und staatsanwaltschaftliche Ermittlung
gegeben, ob seine Kataloge und seine Webseiten nicht den Verbotsbestimmungen
des Strafgesetzbuches unterlägen. Danach dürfen Abzeichen, Symbole, Fahnen
und Grußformen des Dritten Reiches nicht gezeigt oder benutzt werden. Die
Staatsanwaltschaft habe das Verfahren später eingestellt. |