Umgang mit dem österreichischen Anteil am Nationalsozialismus, Österreichische und Internationale Literaturprozesse

01.12.2001

Project Description

Eleonore Lappin & Bernhard Schneider (Hrsg.) Die Lebendigkeit der Geschichte (Dis-)Kontinuitäten in Diskursen über den Nationalsozialismus. Österreichische und Internationale Literaturprozesse, Band 13. St. Ingbert 2001, Röhrig Universitätsverlag
Umgang mit dem österreichischen Anteil am Nationalsozialismus: „Gedenkdienst„ als Katalysator der „Dritten Generation„ für die Erinnerung an den Völkermord an Juden, Roma und Sinti und an das nationalsozialistische Terrorregime   Anton Legerer Sind Gedenkdienstleistende Botschafter der Wahrheit? Vielleicht. Im Dienst der Wahrheit stehen sie auf jeden Fall. Vorbemerkungen „Es gibt keinen Zweifel – mit dreißig ist man endgültig erwachsen und erwirbt damit zumindest das Recht, erstmals selber zurückzublicken. Meinen eigenen `Dreißiger´ nahm ich zum Anlass, noch einmal die alten Geschichten aus Kindertagen aufzuwärmen, bevor sie endgültig aus dem Gedächtnis kippen. […] Diese kollektiven Erinnerungen zu teilen, war meine Absicht, als ich im November 1997 im österreichischen Mailboxsystem BlackBox für meine Generation ein Online-Forum eröffnete, das die Produkte, die Trends und den Zeitgeist der Siebziger und frühen Achtziger in den Mittelpunkt stellte. Während des ersten Jahres verzeichnete ich einen Eingang von mehr als fünftausend Zuschriften.„ Susanne Pausers Einleitung zur Buch-Publikation von „Wickie, Slime und Paiper„ ist die vielleicht offensichtlichste und dabei immer noch euphemistische Anti-These zur bewussten Auseinandersetzung mit der österreichischen Geschichte, mit der Identität junger ÖsterreicherInnen. Die Erinnerungsabwehr findet ihren Ausdruck in Form einer – zur Gänze unreflektierten – Nostalgiewelle. Geht es doch bei den Projekten und Publikationen des Autorenteams um Erinnerungen an Eissorten, Süßigkeiten, Mode, Musik, etc. und nicht um eine analytisch-reflexive Auseinandersetzung mit der Zeit des Aufwachsens. Die unbeabsichtigte Selbstironie beim Wiederauflebenlassen rein an der Oberfläche der Wahrnehmung verbleibender nostalgischer Reminiszenzen – die dank der Marktstellung dieser heute über dreißigjährigen Zielgruppe zum Wiederaufleben einiger erinnerter Produkte geführt hat – wird nicht thematisiert. Vielmehr geht es um ein Bilderbuch aus Kindheits- und Jugendtagen, das mit keinen kognitiven Prozessen verknüpft ist. Diese Regression auf eine kindliche Erlebniswelt beinhaltet den Verzicht auf gesellschaftspolitische Einflussnahme und Veränderung, die einer Verweigerung des Erwachsenwerdens gleichkommt. Einer Generation ist es gelungen, einen internationalen Konzern zur Änderung seiner Produktlinie zu bewegen. Zugleich hat diese Generation die Auseinandersetzung mit dem historischen Erbe des Nationalsozialismus bzw. mit der Geschichte der Ersten Republik, die die Entwicklung der republikanischen Staatsform sowie Österreichs Bürgerkrieg beinhaltet, weitgehend vermieden. Es hat den Anschein, als ob diese Generation die Annahme der österreichischen Geschichte als Teil der kulturellen kollektiven, soll heißen: gesellschaftlichen Identität verweigert. Damit wiederholt diese Generation das Muster der österreichischen 68er Bewegung, von Pauser als Anknüpfungsgeneration angeführt, die eine Auseinandersetzung mit dem österreichischen Anteil – dem Anteil ihrer Eltern und Großeltern – am Nationalsozialismus und an der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik, die im Holocaust mündete, ebenfalls unterlassen hat. Ich habe die Siebziger und Achtziger Nostalgiewelle nicht nur deswegen angeführt, weil ich selbst, jedenfalls vom Geburtsjahr her, dieser Generation angehöre, sondern weil sie jene Breitenwirkung erzielt, die bei der Thematisierung der österreichischen Geschichte bisher nicht erreicht wurde. Gedenkdienst Seit fast neun Jahren finden sich Jugendliche zu einem alternativen Zivildienst, dem sogenannten „Gedenkdienst„, und arbeiten an Holocaust-Gedenkstätten. Im Zentrum des Selbstverständnisses steht dabei das Bekenntnis der Beteiligten zur Mitverantwortung der österreichischen Gesellschaft am Nationalsozialismus und an den unter dem Nationalsozialismus verübten Verbrechen. Insgesamt haben an die 200 Jugendliche Gedenkdienst geleistet, etwas mehr als die Hälfte davon im Rahmen des Vereins „Gedenkdienst„. Mein Zugang ist durch meine langjährige Tätigkeit für den Verein „Gedenkdienst„ seit 1992 sowie meinen „Zivilersatzdienst„ am United States Holocaust Memorial Museum (Washington, D. C.) 1993/94 begründet. Vor sieben Jahren formulierte ich in einem Interview meine – innerhalb des Gedenkdienstes repräsentative – Zielsetzung: „Ein Ziel meines Gedenkdienstes ist es, dass wir Österreicher den Holocaust des Dritten Reiches als einen Teil unserer Geschichte sehen und damit leben lernen. Ich möchte ehrlich sagen können, was passiert ist. Wenn wir gelernt haben, darüber zu reden, werden wir verstehen, wie es soweit kommen konnte.„ 1. Begriffsklärung „Gedenkdienst„ ist die von seinem Erfinder, dem Innsbrucker Politologen Dr. Andreas Maislinger, gewählte Bezeichnung für den von ihm initiierten und 1992 gemeinsam mit dem ÖVP-Lokalpolitiker Andreas Hörtnagl sowie dem SPÖ-Nationalratsabgeordneten Walter Guggenberger eingerichteten, durch eine Gesetzesnovelle zum Zivildienstgesetz 1991 (siehe auch 1.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen) als solchen anerkannten Ersatzzivildienst an Holocaust-Gedenkstätten außerhalb Österreichs. Der Begriff „Gedenkdienst„ bezeichnet sowohl die Tätigkeit des einzelnen Zivildienstpflichtigen an der jeweiligen Einsatzstelle als auch einen (ursprünglich: den) Verein, der diese Tätigkeit als sog. „Träger(organisation)„ organisiert und vermittelt. Seit 1992 hat sich dieser Begriff als Sammelbegriff für die Tätigkeit der Zivildienstpflichtigen von mittlerweile insgesamt drei Trägerorganisationen durchgesetzt und wird sowohl von allen drei Organisationen wie auch vom zuständigen Fachressort, dem Bundesministerium für Inneres, entsprechend verwendet. In dieser Funktion dient der Terminus zur Abgrenzung von den Bereichen „Friedensdienst(e)„ und „Sozialdienst(e)„, in denen ebenfalls die Leistung eines Ersatzzivildienstes „im Ausland„ möglich ist. Seit der Zivildienstgesetz-Novelle 1997 ist der Begriff als „Dienst in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus (Gedenkdienst)„ auch gesetzlich verankert. 2. Entstehungsgeschichte Der in Innsbruck lebende Politikwissenschafter und Publizist Andreas Maislinger spielte bei der Entstehung des Gedenkdienstes die entscheidende Rolle. Maislingers Einfluss auf den gesetzlichen Rahmen ist evident: Schon dreieinhalb Jahre vor Verabschiedung der entsprechenden Gesetzesnovelle, im März 1988, skizzierte er in einem Radiointerview seine Vorstellungen über die Rahmenbedingungen und die ersten Einsatzorte Yad Vashem (Jerusalem), Anne Frank Haus (Amsterdam) und Gedenkstätte Museum Auschwitz-Birkenau (Oswiecim). In diesem Interview zog Maislinger Parallelen zum Entwicklungsdienst (im Gesetzestext im benachbarten Paragraphen 12 a geregelt) und sprach bereits von einer zwölfmonatigen Dauer des Dienstes, wie sie bis zur Novelle 1994 (Erweiterung auf 14 Monate) bestanden hat. Auch den prinzipiellen Symbolcharakter dieses Dienstes als Zeichen „eines Einbekenntnisses der Republik Österreich, dass es doch etwas zu bewältigen gilt, auch im Ausland„, führt Maislinger in diesem Interview an. Seine eigenen Erfahrungen im Rahmen der „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste„ 1981 bezeichnete er wiederholt als vorbildhaft für seine Gründungsinitiative. In einem kurzen Artikel im Wiener Nachrichtenmagazin „profil„ werden im Mai 1988 die gleichen Inhalte in einem kurzen Zweispalter unter der Überschrift „Trauerarbeit„ skizziert. 2.1 Andreas Maislinger: Einzelkämpfer und Gründer Andreas Maislinger wurde 1955 in Salzburg geboren, studierte ab 1974 u. a. in Salzburg, Wien, Frankfurt, Berlin und Oslo. Seine Studien schloss er 1980 mit einer Dissertation über „Probleme der österreichischen Sicherheitspolitik„ ab. Im Jahr darauf arbeitete Maislinger als Freiwilliger im Polenreferat der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste in der Gedenkstätte Museum Auschwitz-Birkenau. Er versuchte bereits zu dieser Zeit, seinen Freiwilligendienst als Ersatz für den österreichischen Zivildienst anerkennen zu lassen, und trug sein Begehren selbst dem damaligen Bundespräsidenten und Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres, Dr. Rudolf Kirchschläger (Amtszeit 1974-1986), vor. Maislingers Idee wurde verworfen und er leistete seinen ordentlichen Zivildienst im Rahmen des „Internationalen Versöhnungsbundes„ in Wien. Ab 1983 war er Vertrags-, ab 1985 Universitätsassistent an der Universität Innsbruck (Institut für Politikwissenschaft, bis 1991), dazwischen lagen mehrere Forschungsaufenthalte, u. a. in Jerusalem, und eine Gastprofessur in New Orleans. Ab 1992 begannen sich Maislingers einschlägige Aktivitäten signifikant zu verdichten: neben der Gründung des Vereins „Gedenkdienst„ im März initiierte er im Herbst des gleichen Jahres die ersten „Braunauer Zeitgeschichte-Tage„ und organisierte das erste deutschsprachige Holocaust-Seminar an der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem, Jerusalem mit. 1997 eskalierten die Differenzen zwischen Maislinger als Vereinsobmann und der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder des Vereins „Gedenkdienst„, was zu seiner Abwahl und anschließendem Vereinsausschluss führte. Schon im Februar des darauffolgenden Jahres gründete er den „Verein für Dienste im Ausland„. Die neue Organisation ist nicht mehr auf den Dienst an Holocaust-Gedenkstätten, den Gedenkdienst, beschränkt, sondern umfasst auch die beiden anderen Arbeitsgebiete der Auslandsdienste, Friedens- und Sozialdienst. Mit der Geburt seines Sohnes setzte Maislingers Interesse für Begabtenförderung ein: 1997 Leiter der Elterngruppe „Verein zur Förderung hochbegabter Kinder und Jugendlicher in Tirol„, 1999 Gründer und Leiter von „Giftedchildren.net„. Zuletzt setzte er eine neue Initiative in Adolf Hitlers Geburtshaus in Braunau am Inn (Konzept „Haus der Verantwortung„). Der ebenso streitbare wie umstrittene Einzelkämpfer erwarb sich hinsichtlich des Gedenkdienstes und verwandter Themen vor allem durch kontinuierliches Setzen von inhaltlichen Impulsen, die zahlreiche junge Frauen und Männer (wobei zivildienstpflichtige Männer bei weitem überwiegen) zur Entwicklung und Durchführung von Projekten motivierte, Verdienste. Beziehungsdynamiken ließen jedoch nicht nur innerhalb des Vereins „Gedenkdienst„ Reibungspunkte entstehen. Die kontroverse Persönlichkeit Maislingers führte auch zur Gründung des konkurrierenden, gewerkschaftsnahen Vereins „Niemals Vergessen„, zur oftmaligen – unreflektierten – Ablehnung oder Boykottierung des Gedenkdienstes und zur Vermischung sachlicher Streitfragen mit persönlicher Diffamierung. In diesem Zusammenhang ist auch der angesichts seiner Aktivitäten rund um den Gedenkdienst als absurd zu bezeichnende Eintrag Maislingers in das vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes herausgegebene „Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus„ zu sehen. Maislinger hatte an der Podiumsdiskussion im Rahmen der Festveranstaltung „75 Jahre Republik Österreich – Rückblick und Ausschau. Von Deutschösterreich zur multikulturellen Gesellschaft?„ teilgenommen, die vom rechtsextremen (Schutzverein) „Österreichische Landsmannschaft„ am 11. November 1993 veranstaltet worden war und dabei die Aussage gemacht: „Doch ich glaube, ich bin nicht nur eingeladen worden, weil ich seit über 10 Jahren mit Schriftleiter Helmut Müller befreundet bin, sondern ich bin wahrscheinlich eingeladen worden, weil ich seit 10-15 Jahren auch immer betone, Deutscher zu sein.„ 2.2 Vorbild „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste„ Die Entstehungsgeschichte des Gedenkdienstes ist eng mit der 1958 über einen Aufruf bei der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in Berlin-Spandau initiierten deutschen „Aktion Versöhnungszeichen„, die schon bald darauf in „Aktion Sühnezeichen„ und seit 1972 in „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste„ umbenannt wurde, verknüpft. Der Aufruf von 1958 im Wortlaut: „Wir bitten um Frieden. Wir Deutschen haben den zweiten Weltkrieg begonnen und schon damit mehr als andere unmessbares Leiden der Menschheit verschuldet; Deutsche haben in frevlerischem Aufstand gegen Gott Millionen von Juden umgebracht. Wer von uns Überlebenden das nicht gewollt hat, der hat nicht genug getan, es zu verhindern. Wir haben vornehmlich darum noch immer keinen Frieden, weil zu wenig Versöhnung ist. Dreizehn Jahre sind erst in dumpfer Betäubung, dann in neuer angstvoller Selbstbehauptung vergangen. Es droht, zu spät zu werden. Aber noch können wir, unbeschadet der Pflicht zu gewissenhafter politischer Entscheidung, der Selbstrechtfertigung, der Bitterkeit und dem Hass eine Kraft entgegensetzen, wenn wir selbst wirklich vergeben, Vergebung erbitten und diese Gesinnung praktizieren. Des zum Zeichen bitten wir die Völker, die Gewalt von uns erlitten haben, dass sie uns erlauben, mit unseren Händen und mit unseren Mitteln in ihrem Land etwas Gutes zu tun, ein Dorf, eine Siedlung, eine Kirche, ein Krankenhaus oder was sie sonst Gemeinnütziges wollen, als Versöhnungszeichen zu errichten. Lasst uns mit Polen, Russland und Israel beginnen, denen wir wohl am meisten wehgetan haben. Wir bitten heute, Deutsche die Deutschen, dass sich um Gottes Willen arbeitsfähige Männer aller Stände und Konfessionen bereit finden möchten, je auf ein Jahr nach Polen, Russland oder Israel zu gehen, um dort gemeinsam ein Friedenszeichen zu errichten. Auch Frauen werden zur Mitarbeit gebraucht. Wer es für seine Person nicht vermag, bekenne sich zur Versöhnungstat durch ein Geldopfer, welches zur Beschaffung des Materials, des Unterhalts für die Arbeitenden und zur Bestreitung der Unkosten dienen wird. Eine Zahlstelle wird nach Erlangung der Sammelgenehmigung durch Presse und Rundfunk bekannt gegeben. Als Entgelt soll jeder Teilnehmer erhalten, was er für seinen Unterhalt und die Reise benötigt. Wird das Werk in einem Jahr nicht fertig, so werden andere für ein weiteres Jahr aufgerufen. Mindestalter 17 Jahre. Der Meldung ist ein ärztliches Zeugnis über Gesundheit und Arbeitsfähigkeit beizufügen. Minderjährige bedürfen zur Meldung der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der Dienst soll Deutsche aus der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik vereinen. Wir bitten die Regierungen Polens, der UdSSR und Israels, den Dienst – wie viele sich immer dazu bereit finden möchten – nicht als eine irgendwie beträchtliche Hilfe oder Wiedergutmachung, aber als Bitte um Vergebung und Frieden anzunehmen und zu helfen, dass der Dienst zustande kommt. Wir bitten die Regierungen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik, die Aktion zu gestatten und zu fördern.„ Der Aufruf ist für die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste bis zum heutigen Tag identitätsstiftend. Die Entstehungsgeschichte der Aktion als Initiative eines Einzelnen, Lothar Kreyssig, durchaus gegen die Opposition innerhalb der Kirche, aber auch der deutschen Gesellschaft, lässt eine Parallele zum Gedenkdienst erkennen, wenngleich letzterer nicht von bestehenden Institutionen sondern von Einzelpersonen getragen war (und im Wesentlichen bis heute ist) und als säkulares Projekt entstanden ist. Ab (bzw. seit) 1959 arbeit(et)en (west-) deutsche Jugendliche in den Niederlanden, Norwegen, Frankreich, Jugoslawien, in Israel (ab 1961, nach dem „Eichmann-Prozess„), in Polen (ab 1967), in den USA, seit 1991 in Russland und seit 1993 in Tschechien. Die Projekte, so die Selbstbeschreibung der Aktion, reichen von der Betreuung Überlebender des Holocaust, dem Zusammenleben mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen, Behinderten, Drogenabhängigen, mit ethnischen Minderheiten und Flüchtlingen bis hin zur Stadtteilarbeit in Slums, zu jüdisch-arabischen Versöhnungsinitiativen in Israel oder der Bildungs- und Erinnerungsarbeit. Die Arbeitsdauer für den Bundeswehr-Ersatzdienst beträgt 18 Monate. Im Rahmen der Aktion besuchen zudem jedes Jahr mehr als 100 Gruppen (aus der kirchlichen Jugendarbeit, Schul- und Lehrlingsklassen, Studentengruppen, Gewerkschaftsjugend und andere) Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager in Polen. Sie arbeiten in den Gedenkstätten Auschwitz, Majdanek und Stutthof und führen Seminare und Begegnungen mit jungen Polen durch. Die Auseinandersetzung mit Fragen zur NS-Geschichte und mit politischem Bewusstsein für Gegenwart und Zukunft stehen dabei im Vordergrund. Die Verankerung in der (bundes-)deutschen Öffentlichkeit scheint langsam vor sich gegangen zu sein. Ein Aktivist von Sühnezeichen Friedensdienste schrieb noch 1983: „Vor einigen Jahren war die Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste weiten Teilen der bundesdeutschen Öffentlichkeit kein Begriff. Ob das etwas mit der Kriegsgräberfürsorge zu tun hätte, fragten einige. Die leisten Wiedergutmachung, meinten andere.„ An anderer Stelle hält Rabe fest: „Während jede Gruppe in dem Land, in dem sie arbeitet, bisher viel Aufsehen erregt hat, ist es daheim anders. Keiner kann behaupten, dass die Aktion Sühnezeichen hier sehr bekannt wäre, allenfalls in der evangelischen Kirche.„ 2.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen des Gedenkdienstes Der entscheidende gesetzliche Rahmen für den Gedenkdienst findet sich in § 12 b der Zivildienstgesetz-Novelle 1991 (als Verfassungsbestimmung verabschiedet). Wörtlich lautet die entsprechende Formulierung in Absatz (1): „Zivildienstpflichtige werden nicht zum ordentlichen Zivildienst herangezogen, wenn 1. sie sich gegenüber einem nach Abs. 3 anerkannten Träger zur Leistung eines vor Vollendung des 28. Lebensjahres anzutretenden, durchgehend mindestens zwölf Monate dauernden Dienstes im Ausland vertraglich verpflichtet haben, 2. sie diesen Dienst unentgeltlich leisten und 3. der Dienst die Mitwirkung an der Lösung internationaler Probleme sozialer oder humanitärer Art zum Ziele hat.„ Dieser bis zur Zivildienstgesetz-Novelle 1997 gültigen Formulierung vermag selbst der aufmerksamste Leser nicht ohne weiteres die gesetzliche Rahmenbedingung für den Gedenkdienst zu entnehmen, während Sozial- und Friedensdienste wenigstens angedeutet sind. Der Verein „Niemals Vergessen„ vereinfachte den Gesetzestext: „Du kannst und darfst ‚Auslandszivildienst’ leisten und dieser gilt als Ersatz für den ‚normalen’ Zivildienst und darum gibt es diesen Verein.„ Erst mit der Novelle 1997 wurde die Tätigkeit präzisiert, wobei sich diese Präzisierung nicht in dem zentralen Absatz (1), der die für die Nichtheranziehung zum Zivildienst möglichen Tätigkeiten des Auslandsdienstes umschreibt, findet, sondern in Absatz (4) bei der Präzisierung der Trägereinrichtungen: „Als Träger eines Dienstes können auf deren Antrag juristische Personen mit Sitz im Inland anerkannt werden, die nicht auf Gewinn berechnet sind, soweit sie Gewähr dafür bieten, dass der Einsatz Zivildienstpflichtiger den Interessen der Republik Österreich dient. Der Dienst kann nur in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus (Gedenkdienst) oder im Rahmen von Vorhaben geleistet werden, die der Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten (Friedensdienst) oder der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes (Sozialdienst) dienen. Die Anerkennung wird für bestimmte Dienstplätze ausgesprochen, wenn erwartet werden kann, dass Zivildienstpflichtige dort einer dem Wesen eines solchen Dienstes entsprechenden Auslastung unterliegen. Sie ist für Vorhaben im Friedens- und Sozialdienst mit deren voraussichtlicher Dauer zu befristen.„ 2.4 Gesellschaftspolitisches Umfeld Die zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz des 1975 erstmals eingerichteten Zivildienstes und die mit der Novelle 1991 erfolgte Abschaffung der Zivildienstkommissionen zur Überprüfung der „schwerwiegenden Gewissensgründe„, die für die Anerkennung als Zivildienstpflichtigen glaubhaft zu machen waren, ließen eine Zunahme von Zivildienstwilligen und -pflichtigen erwarten. Die administrative Bewältigung dieser Zunahme stand denn auch im Vordergrund der Überlegungen in der Regierungsvorlage. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage vom 11. November 1991, die als Teil der Zivildienstgesetz-Novelle den legistischen Rahmen für den Gedenkdienst enthielt, wird neben einer Reihe formaler Gründe lediglich eine inhaltliche, pragmatische Motivation zur Zulassung der Auslandsdienste angeführt: unter dem Kapitel „Angestrebte Ziele„ unter Punkt 4. „Sicherstellung eines entsprechenden Angebotes an Zivildienstplätzen„: „[…] diesem Ziel dient weiters die im § 12 b vorgesehene Nichtheranziehung zum ordentlichen Zivildienst bei Leistung bestimmter Auslandsdienste.„ Eine sinngemäß vergleichbare Formulierung findet sich auch in den „Gründen für eine Novellierung„ unter Punkt A. Darin wird § 12 b erläutert: „Die Regierung geht davon aus, dass ein solcher in praktischer Arbeit bestehender Dienst im Ausland eine angemessene, dem Zivildienst gleichwertige Tätigkeit für anerkannte Wehrdienstverweigerer ist. Da jedoch der Zivildienst als ein hoheitlicher staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden kann, können solche Dienste im Ausland nicht als Zivildienst geleistet, sondern nur durch Freistellung vom Zivildienst berücksichtigt werden. Der Auslandsdienst muss mindestens zwei Monate länger dauern als der Zivildienst. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei diesem Dienst die besonderen Pflichten fehlen, die sich für die Zivildienstleistenden aus der Staatlichkeit des Zivildienstes ergeben. Eine ähnliche Regelung gibt es in Deutschland. Man wird grundsätzlich davon ausgehen können, dass sich diese Regelungen für Zivildiener auf eine sachliche Rechtfertigung in Hinblick auf deren Stellung berufen können. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass es sich bei diesem Rechtsbereich um eine sehr sensible Materie handelt. § 12 b soll daher analog dem § 12 a durch eine Verfassungsbestimmung abgesichert werden. […]„ Selbst der Verweis auf eine „ähnliche Regelung„ in Deutschland verbleibt im ausschließlich administrativen Bedeutungsrahmen ohne konkrete inhaltliche Bezugnahme auf die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, die ja eigentlich angesprochen sein müsste. Die pragmatische Herangehensweise wurde auch der Presse kommuniziert. So findet sich in der Tageszeitung „Der Standard„ ein Bericht über die Novelle des Zivildienstgesetzes und die Einrichtung des Gedenkdienstes mit der Überschrift „Anträge auf Zivildienst haben sich verdoppelt. Mehr Plätze notwendig„. Der Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten, der über die Regierungsvorlage beraten und dieselbe mit einigen Abänderungen angenommen und dem Nationalrat zur Verabschiedung empfohlen hat, enthält als einzige Bezugnahme auf den neuen Auslandsdienst folgenden Absatz: „Um sicher zu stellen, dass ein Dienst im Ausland nicht in Form kurzfristiger Dienstleistungen über mehrere Jahre hindurch geleistet werden kann (z. B. im Urlaub), sondern wie der Wehr- oder Zivildienst durchgehend geleistet werden muss, erscheint die Normierung einer durchgehenden Dienstleistung auch für diesen Dienst erforderlich.„ Eine weitere gesellschaftspolitische Entwicklung wird in den Texten der Regierungsvorlage, Erläuterungen und Zivildienstgesetz-Novellen nicht angesprochen: Die seit der Kandidatur des vormaligen Wehrmachtsunteroffiziers, Diplomaten und langjährigen UN-Generalsekretärs Kurt Waldheim für das Amt des österreichischen Bundespräsidenten 1986 thematisierte Rolle Österreichs während des Nationalsozialismus, die anlässlich des 50. Jahrestages des Novemberpogroms 1988 („Bedenkjahr„) zusätzliche Dynamik erhielt. 1986 erfolgte im politischen Leben Österreichs neben der Wahl des ÖVP-Kandidaten Waldheim zum Bundespräsidenten und dem unmittelbar damit zusammenhängenden Rücktritt des damaligen SPÖ-Bundeskanzlers Fred Sinowatz eine weitere personelle Veränderung. Der damalige Koalitionspartner FPÖ wählte im gleichen Jahr Jörg Haider zum Obmann. Diese dramatischen Ereignisse brachten das längst abgehakt gewesene Thema „Österreich während des Nationalsozialismus„ ins breite öffentliche Bewusstsein, wiewohl eine offene Diskussion über die österreichische Involvierung im Nationalsozialismus und die daraus folgenden Konsequenzen auch zu diesem Zeitpunkt ausgeblieben ist. Dennoch führten diese Ereignisse zum Bruch der SPÖ-FPÖ-Koalition und zur Bildung einer SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierung unter Bundeskanzler Franz Vranitzky. Dieser war es schließlich, der in seiner am 8. Juli 1991 vor dem Nationalrat gehaltenen Rede über die Rolle Österreichs während des Nationalsozialismus die Verantwortung für die auch von vielen Österreichern begangenen Verbrechen hervorhob. Für diese Rede erhielt Vranitzky am 9. Juni 1993 während seines offiziellen Staatsbesuchs in Israel das Ehrendoktorat der Hebräischen Universität in Jerusalem. Diese Rede wurde in der Folge international gut vermarktet und ich hatte leichteren Zugang zur englischsprachigen als zur deutschsprachigen Version. Einen Hinweis darauf, dass die Entstehung des Gedenkdienstes 1991 dennoch am politischen Konsens vorbei erfolgte, gibt der Bericht einer holländischen jüdischen Wochenzeitung anlässlich des in den Niederlanden viel beachteten Dienstantritts des ersten Gedenkdienstleistenden im Anne Frank Haus. Darin wird der SPÖ-Nationalratsabgeordnete und Gründungsvorstand des Vereins „Gedenkdienst„, Walter Guggenberger, mit der Aussage zitiert, dass das Gesetz bei konkreterer Formulierung nicht so viel Zustimmung bekommen hätte. Andererseits behauptete ein bereits 1988 im „profil„ erschienener Artikel, dass ein koalitionärer Konsens zur Einrichtung des Gedenkdienstes bestünde. Der Bericht umriss einerseits die beabsichtigte Tätigkeit des Gedenkdienstes, andererseits nannte er dessen Opponenten aus dem Bereich des österreichischen Bundesheeres. Wenige Monate vor der Entsendung des ersten Gedenkdienstleistenden an die Gedenkstätte Museum Auschwitz-Birkenau und neun Monate nach der Erklärung des Bundeskanzlers vom Juli 1991 beantwortete die Koalitionsregierung eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Mai 1992 über die „Mitverantwortung Österreichs an den Verbrechen des Nationalsozialismus, die Wahrnehmung dieser Verantwortung sowie die Entschädigung der Opfer„ folgendermaßen: „Die Regierung verweist darauf, dass das Verhalten der deutschen Organe, die Österreich okkupierten, Österreich völkerrechtlich nicht zurechenbar ist„ und dass daher keine Antwortpflicht bestehe. 2.5 Status Quo des Gedenkdienstes Mit der Leistung dieses privatrechtlich und damit außerhalb des Bundesheeres bzw. des Zivildienstes organisierten Dienstes wird, so die in der Regierungsvorlage von 1991 erläuterte rechtliche Konstruktion, die Leistung des „ordentlichen„ Zivildienstes im Inland erlassen. Im Herbst 1992 traten die ersten vier Zivildienstpflichtigen ihren Gedenkdienst an. Der Tiroler Georg Mayer, AHS-Lehrer für Geschichte und Englisch, war der erste Gedenkdienstleistende und arbeitete vom 1. September 1992 bis 31. August 1993 in der Gedenkstätte Museum Auschwitz. Zu diesem Zeitpunkt war die Programmatik des Gedenkdienstes ebenso wenig definiert, wie die Finanzierung und administrative Abwicklung geregelt waren. Die Finanzierung konnte erst bei einer Besprechung mit dem damaligen Innenminister Franz Löschnak am 30. März 1993 – ein halbes Jahr nach der Entsendung von drei Gedenkdienstleistenden – sichergestellt werden. In den Ausführungen Stephan Schirls über seinen Gedenkdienst im Anne Frank Haus, Amsterdam ist von einer Finanzierungszusage bereits im August 1992 die Rede. Bernhard Schneider setzt die Finanzierungszusage mit „Ende 1992„ an. Schneider beschreibt eindrucksvoll die Schwierigkeiten des Vereins im Vorfeld der Finanzierungszusage. „Projekt erfolgreich„ vermeldete bereits am 17. Oktober 1992 die „Tiroler Tageszeitung„ und nannte eine Unterstützungszusage seitens des Innenministeriums in Höhe von ATS 200.000,-. Zum Zeitpunkt des Verfassen dieses Textes gilt eine mit der ZDG-Novelle 1996 (BGBl. Nr. 788/1996) verabschiedete sogenannte „Kannbestimmung„, wonach der Innenminister den Trägerorganisationen die Ausgaben bis zur durchschnittlichen Höhe jenes Betrages, der vom Bund selbst pro Zivildienstleistenden aufgewendet wurde, ersetzen kann (aber dazu nicht verpflichtet ist). Der zuletzt per Verordnung festgesetzte durchschnittliche Aufwand pro Zivildienstleistenden beträgt ATS 138.991,80. Mitte November 2000 gab es 165 Freiwillige aus ganz Österreich, die im Ausland ihren Dienst leisteten, davon waren 70 Gedenkdienstleistende, 12 Friedensdienstleistende und 83 Sozialdienstleistende. Die Zivildienstgesetz-Novelle 2000 brachte neue legistische Unsicherheiten im Hinblick auf die künftige Finanzierung durch das Innenministerium. So wurde die Einrichtung eines Vereines durch das Innenministerium beschlossen, der öffentliche wie private Gelder sammeln und an die einzelnen Trägerorganisationen verteilen soll. Das entsprechende Budget des Innenministeriums wurde im Voranschlag 2001 bereits um 20 % gekürzt. Die einschlägig aktiven Auslandsdienste-Trägerorganisationen, einschließlich des Gedenkdienstes sehen sich zunehmender finanzieller Austrocknung ausgesetzt. Einsatzstellen sind zumeist Gedenkstätten und Archive wie die Gedenkstätten Museum Auschwitz-Birkenau, Theresienstadt, Anne Frank Haus, Yad Vashem, Buchenwald und Dachau, aber auch das Anita Mueller Cohen-Elternheim in Ramat Gan. Die Einsatzorte sind über mehrere Kontinente und zahlreiche Länder verstreut, wobei sich als Schwerpunktländer Deutschland, Israel, die Niederlande, Belgien, die USA, Großbritannien, Tschechien und Ungarn herauskristallisiert haben. Die Tätigkeiten lassen sich im Wesentlichen mit Archiv- und Gedenkstättenarbeit (Sammeln, Dokumentieren, Vermittlungstätigkeit) sowie Sozialarbeit im weitesten Sinn (mit Holocaust-Überlebenden) umschreiben. In einigen Einsatzstellen sind Gedenkdienstleistende Initiatoren und Durchführende von eigenen (Forschungs-)Projekten, in anderen Einsatzstellen arbeiten sie im laufenden Betrieb mit und sind mit Führungen, Korrespondenz, Verwaltungstätigkeit, zum Teil auch mit handwerklichen Aufgaben befasst. Die drei Gedenkdienste (neben dem als „Pionierverein„ 1992 gegründeten Verein „Gedenkdienst„ entstanden 1994 der gewerkschaftsnahe Verein „Niemals vergessen„ und 1998 der „Verein für Dienste im Ausland„) agieren im Wesentlichen parallel, Verständigung gibt es in geringem Ausmaß in organisatorischen Belangen zwischen den Vereinen „Gedenkdienst„ und „Niemals Vergessen„. Eine gemeinsame Plattform, etwa für die Ausbildung oder für darüber hinaus gehende inhaltliche Veranstaltungen, gibt es nicht. Anzeichen für latente Rivalität zeigen die Internet-Domainnamen: So hat der Verein „Gedenkdienst„ (1992) die Domain www.gedenkdienst.at, der Verein „Niemals Vergessen„ (1994) die Domain www.gedenkdienst.com und der „Verein für Dienste im Ausland„ (1998) u. a. die Domain www.gedenkdienst.org und die Domain www.gedenkdienst.de belegt. Eine Verknüpfung in Form von gegenseitigen „Links„ besteht nur zwischen www.gedenkdienst.at und www.gedenkdienst.com. Unter der Domainwww.gedenkdienst.org besteht ein Verknüpfung mit der deutschen Aktion Sühnezeichen Friedensdienst. Der Verein „Niemals Vergessen„ hat neben seiner Gewerkschaftsnähe zahlreiche Prominente wie Politiker, Schauspieler etc. unter den Funktionären bzw. im Kuratorium. Unter seinen Beiräten findet sich ein früherer „Absolvent„ des Vereins „Gedenkdienst„ (1992), der zugleich Gründungsmitglied und einziger ehemaliger Gedenkdienstleistender unter den Vereinsfunktionären ist. Wenngleich alle drei Trägerorganisationen hinsichtlich ihrer Rechtsform als Verein und damit unter gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen konstituiert sind, unterscheiden sie sich hinsichtlich ihrer inneren Struktur deutlich voneinander. Der „Pionierverein„ steht seit der Umstrukturierung 1994, als die Aufnahme aller an der Vereinsarbeit Beteiligten (d.s. Mitarbeiter, Gedenkdienstleistende sowie alle, die ihren Gedenkdienst bereits geleistet hatten) als Vereinsmitglieder beschlossen wurde, auf einer breiteren Basis als der Verein „Niemals Vergessen„ und der „Verein für Dienste im Ausland„. Die unterschiedlichen Vereinsstrukturen bewirken neben Unterschieden bei internen Diskussionen – sowohl die inhaltliche wie die organisatorische Ausrichtung betreffend – auch solche hinsichtlich ihrer Intentionen bei der Definition sowie bei der Umsetzung des jeweiligen Vereinszwecks. Auch die personelle Umsetzung des jeweiligen Vereinszwecks unterliegt diesen unterschiedlichen Strukturen. 2.6 Inhaltliche Ziele Zu den inhaltlichen Zielsetzungen der drei Gedenkdienstorganisationen existieren selbst nach knapp neunjährigem Bestehen des ersten Vereins überraschend wenige programmatische Texte. Journalistische, zum Teil sehr knappe Berichte dominieren, eigene Publikationen sind bislang mit Ausnahme von Informationsbroschüren für Zivildienstpflichtige und der vierteljährlich erscheinenden Zeitung des Vereins „Gedenkdienst„ nicht erschienen. Die bereits oben angeführten Homepages bieten keine zufriedenstellende Alternative. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Gedenkdienste von der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, die als Herausgeberin von Büchern fungiert, deutlich. Mit ihrem Mangel an schriftlicher Reflexion und Analyse fügen sich die Gedenkdienste – im wahrsten Sinne des Wortes: stillschweigend – in den diffusen österreichischen Umgang mit der nationalsozialistischen Geschichte ein. Die Aktivisten und Vereinsfunktionäre verharren auf der Handlungsebene: Die meisten der in Form eines Flugblatts oder einer Broschüre gehaltenen Texte beziehen sich auf die Projekte der Gedenkdienstleistenden in ihrer – ausländischen – Einsatzstelle oder auf Veranstaltungsankündigungen. Eine über diesen persönlichen Bereich hinausgehende Verschriftlichung, wie selbstkritische Analysen oder offensive an die österreichische Öffentlichkeit gerichtete Texte, ist mir nicht bekannt. Diese Sprachlosigkeit verstehe ich als eine der transgenerationalen Fehlleistungen, vor der selbst die Gedenkdienste nicht gefeit sind (siehe auch nächstes Kapitel). Den knapp beschriebenen inhaltlichen Zielen sind die folgenden Aussagen zu entnehmen: A Verein „Gedenkdienst„: – Thematisieren der Rolle von ÖsterreicherInnen als „Täter, Opfer und Zuschauer„ (in offensichtlicher Anlehnung an das gleichnamige Buch von Raul Hilberg ) – Übernahme der kollektiven Verantwortung durch Arbeiten gegen das Vergessen und Verdrängen – Schaffung eines breiteren und tieferen Bewusstseins über den Holocaust – Wachhalten der Erinnerung – Zeichensetzung durch Hinweis auf die Mitverantwortung Österreichs am Holocaust B Verein „Niemals Vergessen„: – Förderung der Errichtung, Verwaltung und Erhaltung von Gedenkstätten über [!] den Holocaust. – Entsendung von Gedenkdienern ins Ausland – Veranstaltung von Seminaren und Gedenkfahrten für Jugendliche, Lehrer und Interessierte. C Verein „Auslandsdienste„ – das Eingeständnis der Mitschuld Österreichs am Holocaust betonen – Verantwortung bewusst zu machen, für ein „Nie wieder„ zu kämpfen (Bezugnahme auf die Rede Franz Vranitzkys 1993 in Jerusalem, weiters eine Bezugnahme auf die Präambel zum Regierungsprogramm vom 2. Februar 2000 ). Diese sehr knappe Darstellung der jeweiligen nach Außen kommunizierten Ziele illustriert neben dem oben konstatierten Mangel an Verschriftlichung den durchgängigen Einfluss des früheren Bundeskanzlers Franz Vranitzky (1986-1996) auf alle drei Trägervereine. Auf Vranitzkys Aussagen über die Mitverantwortung von Österreichern bzw. von Österreich beziehen sich der Verein „Auslandsdienst„ explizit und der Verein „Gedenkdienst„ implizit. „Niemals Vergessen!„, dessen Zielbeschreibung insgesamt profaner gehalten ist, führt Vranitzky als Mitglied seines Kuratoriums. 3. Gedenkdienst im Kontext der österreichischen Gesellschaft Selbst bei sehr wohlwollender Bestandsaufnahme der innerösterreichischen Diskussion um den Nationalsozialismus kann von einer fundamentalen Auseinandersetzung weder im wissenschaftlichen noch im öffentlichen Bereich gesprochen werden. Auf universitärer Ebene ist etwa von einer Infragestellung der „herkömmlichen wissenschaftlichen Arbeitsteilung„ und der bisherigen methodischen Zugänge nur wenig zu registrieren, selbst kritische Selbstreflexionen setzten spät oder nur nach Druck durch die internationale Forschergemeinschaft ein. Einige Institute – wie das Institut für Psychologie in Wien – stellen sich der Befassung mit ihrer eigenen Geschichte während des Nationalsozialismus bzw. der generellen Thematisierung des Umgangs mit dem Nationalsozialismus trotz evidenter Verwicklung bis in die Gegenwart entgegen. Die Widerstände finden sich dabei nicht nur bei den Professoren: Als ich der Studienrichtungsvertretung „Psychologisches Team„ eine von mehreren Veranstaltungsteilnehmern unterfertigte Petition zugunsten der Lehrveranstaltung „Unbewusste Zeitgeschichte„ überreichte, beobachtete ich, wie sie sofort in einem Ringordner abgelegt wurde. Ich war erstaunt und versuchte, über das Anliegen der Petition zu diskutieren. Der – mir namentlich nicht bekannte – Studentenvertreter antwortete nonchalant: „[…] Nicht alle interessieren sich dafür, also ich zum Beispiel interessiere mich nicht dafür […] reflektieren? Das kannst du ja privat […]„ Dass Gedenkdienst in die wissenschaftliche Literatur bislang keinen Eingang gefunden hat, ist ein weiteres Indiz für mangelndes professionelles Interesse am Thema. Die Auseinandersetzung mit der österreichischen Geschichte der Ersten Republik und des Nationalsozialismus fehlt im Mainstream des gesellschaftspolitischen Diskurses, weshalb die Auseinandersetzung nicht nur mit der historischen, sondern – verstärkt seit der österreichischen Nationalratswahl am 3. Oktober 1999, aus der die Freiheitliche Partei unter Obmann Jörg Haider als die nach Stimmen zweitstärkste Partei hervorging – auch mit der problematischen und wenig reflektierten derzeitigen gesellschaftlichen Situation zu führen ist. Die Wahrnehmung der nationalsozialistischen Geschichte in Österreich ist als Produkt transgenerationaler Fehlleistungen, als unbewusster Transfer von Abwehr und Verdrängung sowie bewusste Leugnung und Geschichtsfälschung über die Generationenfolge hinweg zu verstehen. Eine dieser Fehlleistungen ist die Geschichtsverweigerung, die kollektive Abwehr einer Gesellschaft, ebenso wie individuelle Abwehrprozesse, sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus, der eigenen Familiengeschichte ebenso wie der Gesellschaftsgeschichte, auseinander zu setzen. Eine Folge dieser transgenerationalen Fehlleistungen ist die Tradierung des – wie ich es bezeichnen möchte – verhinderten moralischen Urteils. Die Nachkommen der Generation, die am Nationalsozialismus in Österreich partizipierte, sei es als Mitläufer, sei es als Täter, tun sich zum Teil bis heute schwer, ein sicheres moralisches Urteil über den Nationalsozialismus und die Täter des Nationalsozialismus zu fällen. Vor einigen Monaten erlebte ich, dass einige etwa 30-jährige Gesprächspartner heftigst argumentierten, Hitler wäre nicht in seiner Gesamtheit „schlecht„ gewesen, man könnte doch nicht den „ganzen Menschen verwerfen„. Als ich nach den „guten Eigenschaften„ fragte, bekam ich eine abstruse Antwort: „Er war ein guter Stratege.„ Das verhinderte moralische Urteil über den Nationalsozialismus hat seine Auswirkungen aber nicht nur bei Diskussionen im privaten Rahmen und ist nicht auf die innerösterreichische Befindlichkeit beschränkt. Seit der Regierungsbildung vom 4. Februar 2000 ist die Rolle Österreichs als außergewöhnlich in der westlichen Welt zu bezeichnen. In diesem Kontext sind die zunächst angedrohten und nach erfolgter Regierungsbildung umgesetzten bilateralen Maßnahmen der 14 EU-Partnerländer Österreichs zu sehen. „Die Österreicher wissen nicht, welches Tabu sie gebrochen haben, und sie verstehen es nicht„, wird der österreichische EU-Kommissar Franz Fischler (ÖVP) in diesem Zusammenhang zitiert. Fischler verweist auf das europäische Grundverständnis, zu dem neben der Beachtung der Menschenrechte auch die eindeutige Umgangsweise mit der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts zähle. Dem Herunterspielen des auslösenden Elements – Koalitionsregierung mit der Partei Jörg Haiders – durch die Betonung von Haiders bloßer lokalpolitischer Funktion als Landeshauptmann von Kärnten, entgegnete Fischler: „Die alte österreichische Methode des Wegschauens und des Weghörens funktioniert da nicht.„ Die Einrichtung der Gedenkdienste stellt eine Möglichkeit zur Auflösung dieses Widerstandes, eine Antithese zu Verdrängung und zu Verleugnung dar – und ist zugleich potentieller Ausgangspunkt für Externalisierung und Abwehrverschiebung. Das ergibt sich schon allein durch das Konzept, das den Schwerpunkt der Arbeit in Einsatzorten im Ausland vorsieht. Wiewohl „Gedenkdienst„ im Kontext der österreichischen Gesellschaft tätig ist und sich aus dem Nachwuchs dieser Gesellschaft rekrutiert, sind seine Inhalte bislang nicht Gegenstand eines öffentlichen Diskurses. Trotz zahlreicher Medienberichte, die allerdings fast zur Gänze im Kontext von periodisch auftretenden Finanzierungsschwierigkeiten stehen, konnten die Inhalte selbst kaum zum öffentlichen Thema gemacht werden. (Ehemalige) Gedenkdienstleistende und -mitarbeiter sind heute u. a. tätig für die österreichische Historikerkommission, den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, das Jüdische Museum Wien, die Exilbibliothek im Literaturhaus, in politischen Parteien, Bildungseinrichtungen und anderen einschlägig aktiven Institutionen. Doch selbst mit dieser personellen Einflechtung von Gedenkdienstleistenden konnte die Ebene des bloßen faktischen Arbeitens in der jeweiligen, zumeist zeithistorischen Fachrichtung nicht überwunden werden. Es mangelt an selbstreflexiven, analytischen Arbeiten. Angesichts des administrativen, finanziellen sowie persönlichen Aufwandes, den die Gedenkdienste als Zivilersatzdienste erfordern, könnte man aufgrund dieser Bestandsaufnahme polemisch von einer „Koalition der Halbherzigen„ sprechen: Sowohl seitens der österreichischen Regierungen (allen voran der jeweiligen Innenminister), wie auch seitens der Gedenkdienst-Trägerorganisationen bestanden und bestehen keine wahrzunehmenden Bestrebungen, die über die Dienstleistung (PR für Österreich im Ausland, Zur-Verfügung-Stellen von Zivildienst(ersatz)stellen) hinausreich(t)en. Gedenkdienst entwickelt sich somit dem Anschein nach unabhängig von der österreichischen Gesellschaft, geduldet und – zwar unzureichend, so doch – finanziert, jedoch losgelöst vom inner-österreichischen Kontext bzw. eingeschränkt auf die Organisation der Auslandsdienste von Zivildienstpflichtigen. So liegen von den drei Gedenkdienst-Organisationen zu aktuellen zeitgeschichtlichen Themen (wie etwa der Entschädigung von Zwangsarbeits- und „Arisierungs„opfern, Bezugnahmen von Politikern zur Politik des Nationalsozialismus etc.) kaum öffentliche bzw. öffentlich wahrgenommene Stellungnahmen vor. Die Aussage im Titel dieses Beitrags: „Gedenkdienst als Katalysator der ‚Dritten Generation’ für die Erinnerung an den Völkermord an Juden, Roma und Sinti und an das nationalsozialistische Terrorregime„ bleibt unbewiesene Hypothese – und mögliches Zukunftsszenario.

Project Details

  • Date 3. July 2016
  • Tags Pressearchiv 2001

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