NR-ABG. Marianne Hagenhofer (SPÖ) fordert ordentliche Zivildienstmöglichkeiten an Holocaustgedenk- und Forschungsstätten
Für die gesetzliche Verankerung im Zivildienstgesetz (ZDG)
Seit 1992 haben zivildienstpflichtige Österreicher unter 28 Jahren die Möglichkeit, an ausländischen Holocaustgedenk- und Forschungsstätten (Polen, Tschechien, Niederland, USA und Israel) zu arbeiten. Der mindestens 14-monatige Dienst im Ausland wird vom Innenministerium als Zivildienstersatz angerechnet. Grundlage dafür bildet §12b Zivildienstgesetz (ZDG).
Trägerorganisation ist der Verein “Gedenkdienst”, der die Aufklärungsarbeit und die Aufarbeitung über die Zeit des Nationalsozialismus und die Beteiligung von Österreichern zum Ziel hat.
Hagenhofer für Ausweitung der Gedenkstätten Möglichkeiten
Abgeordnete Hagenhofer ist für die Änderung des ZDG dahingehend, daß der Dienst an ausländischen Gedenkstätten nicht wie bisher als Ersatz für den Zivildienst gilt, sondern auch im Rahmen des ordentlichen Zivildienstes als Dienstleistung anerkannt wird.
Auch an inländischen Gedenkstätten sollte diese Gedenkarbeit ermöglicht werden.
“Gedenkdienstleistende, die bisher im Ausland als eine Art österreichischer Botschafter im besten Sinne ihre Arbeit verrichteten, sollen auch im Inland zu konkreten Taten zur notwendigen Aufarbeitung der Folgen des Nazi-Regimes Gelegenheit bekommen.”, begründet die Mandatarin ihren Vorstoß.
Diese Form der aktiven Auseinandersetzung mit unserer Geschichte sei gerade in der jetzigen Zeit wichtig. Rechtsradikale Ideologien und Ansichten seien ebenso noch vorhanden wie Fremdenfeindlichkeit bis hin zum Briefbombenterror.
Ein solcher Gedenkdienst trage auch wesentlich dazu bei, sich mit der Rolle Österreichs und seiner Mitverantwortung an den Geschehnissen im Dritten Reich auseinanderzusetzen.
“Wie wichtig eine Aufarbeitung der Zeitgeschichte ist, zeigt auch die Wahl des dritten Nationalratspräsidenten Brauneder und dessen Geschichtsverständnis” ergänzt Hagenhofer. |