Project Description
IM ZEICHEN DES FRIEDENS
AUSLANDSDIENST. Der Zivildienst kann auch im Ausland absolviert werden.
Errichten von Indio-Schulen in Bolivien, Bosnien beim Wiederaufbau der Universitäten mitwirken, in New York Interviews mit in der NS-Zeit emigrierten Österreichern führen oder im US Holocaust Memorial Museum in Washington Ausstellungen organisieren – das sind nur ein paar Beispiele aus eeiner ganzen Palette von Tätigkeiten, die im Ausland statt des Zivildienstes verrichtet werden können.
Bis zum vollendeten 28. Lebensjahr hat der Zivildienstpflichtige die Möglichkeit, eine Dienstvereinbarung mit einer Organisation zu treffen, die im Ausland Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst betreibt. Diese muss als Trägerorganisation vom Innenministerium anerkannt sein (Liste anerkannter Organisationen unter:www.auslandsdienst.at). Gegen Vorlage des Dienstvertrags wird er bis zum 28. Lebensjahr nicht zum ordentlichen Zivildienst herangezogen. Sobald der Alternativdiener nachweisen kann, dass er die Arbeit unentgeltlich und über eine Mindestdauer von 14 Monaten ausgeübt hat, wird er endgültig vom Präsenzdienst befreit.
Für die Reisekosten zur Einsatzstelle und zurück kommt das Bundesministerium für Inneres auf. Darüber hinaus werden die anfallenden Lebenshaltungskosten rückvergütet, man ist kranken- und unfallversichert. Zusatzversicherungen sowie Impfungen und Medikamente können dem Ministerium verrechnet werden, sofern die Summer aller Zahlungen eine Höchstgrenze – derzeit rund 130.000 Schilling nicht überschreitet.
BERATUNG & INFO
– Bundesministerium für Landesverteidigung: www.bmlv.gv.at
– Bundesministerium für Inneres: www.bmi.gv.at/Zivildienst
– ARGE für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit (Broschüren für Zivildiener, Informationen, Beratung, …) Tel.: 01/535 91 09
– Sozialreferat der Österreichischen Hochschülerschaft: Tel.: 01/310 88 80
Project Details
- Date 2. July 2016
- Tags Pressearchiv 2000