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Verfassungsgericht in Österreich
Enteignung von Hitlers Geburtshaus ist rechtens
Ist das “Hitlerhaus” in Braunau historisch wertvoll – oder ein Schandfleck? Der Geburtsort des Diktators spaltet Österreich, zuletzt wurde ein Abriss diskutiert. Nun hat das Verfassungsgericht eine Entscheidung gefällt.
AFP
Freitag, 30.06.2017 12:12 Uhr
Nach jahrelangem Streit um das Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau hat Österreichs Verfassungsgericht eine Entscheidung getroffen. Die vom Parlament per Gesetz beschlossene Enteignung sei im öffentlichen Interesse geboten und verhältnismäßig, teilte das Gericht mit. Die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus sei ein grundlegendes Merkmal der Republik. Daraus ergebe sich eine besondere Verantwortung im Umgang mit nationalsozialistischem Gedankengut.
Das Geburtshaus Hitlers könne eine Pilgerstätte werden, das müsse der Staat unterbinden, entschieden die Richter. Die zu diesem Zweck geplante Umgestaltung des Gebäudes ist demnach nur möglich, “wenn der Bund die volle Verfügungsgewalt über das Objekt erlangt”. Nur dann sei auch auszuschließen, dass die bisherige Eigentümerin das Haus an Dritte weiterverkaufe.
Der österreichische Nationalrat hatte im Januar ein Enteignungsgesetzbeschlossen. Es sieht vor, das sogenannte Hitlerhaus solle in staatlichen Besitz übergehen und die bisherige Hauseigentümerin Gerlinde Pommer-Angloher eine per Gutachten festgelegte Entschädigungszahlung erhalten.
Pommer-Angloher verklagte die Republik Österreich daraufhin. Es sei unverhältnismäßig, argumentierte Pommer-Anglohers Anwalt Gerhard Lebitsch, dass die gesamte Liegenschaft von 1500 Quadratmetern inklusive Garagen und Parkplätzen enteignet werden solle. Pommer-Angloher selbst war nicht bei der Verhandlung, sie ist Lebitsch zufolge schwerkrank.
In dem dreigeschossigen Eckhaus in der Salzburger Vorstadt 15 kam am 20. April 1889 Adolf Hitler zur Welt. Die Familie zog wenige Monate nach der Geburt aus. 1938 kaufte Hitlers Privatsekretär Martin Bormann das Gasthaus und ließ es zum Kulturzentrum ausbauen, 1952 sprach ein Gericht es den vorherigen Besitzern zu, der Familie Pommer.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen in dem Gebäude unter anderem eine Bücherei, eine Bankfiliale und eine Schule unter, seit 1972 ist die Republik Österreich Mieter des Hauses. Der letzte Untermieter, eine Behindertenwerkstatt, zog 2011 aus, weil Pommer-Angloher behindertengerechte Umbauten ablehnte. Die Regierung verhandelte anschließend jahrelang mit ihr über die weitere Nutzung des Altbaus und legte mehrere Kaufangebote vor – ohne Erfolg.
Streit über Hitlers Geburtshaus
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imago/Arkivi