Enteignung von Hitlers Geburtshaus ist rechtens, Der Spiegel

30.06.2017

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Verfassungsgericht in Österreich

Enteignung von Hitlers Geburtshaus ist rechtens

Ist das “Hitlerhaus” in Braunau historisch wertvoll – oder ein Schandfleck? Der Geburtsort des Diktators spaltet Österreich, zuletzt wurde ein Abriss diskutiert. Nun hat das Verfassungsgericht eine Entscheidung gefällt.

AFP
Freitag, 30.06.2017   12:12 Uhr
Nach jahrelangem Streit um das Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau hat Österreichs Verfassungsgericht eine Entscheidung getroffen. Die vom Parlament per Gesetz beschlossene Enteignung sei im öffentlichen Interesse geboten und verhältnismäßig, teilte das Gericht mit. Die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus sei ein grundlegendes Merkmal der Republik. Daraus ergebe sich eine besondere Verantwortung im Umgang mit nationalsozialistischem Gedankengut.
Das Geburtshaus Hitlers könne eine Pilgerstätte werden, das müsse der Staat unterbinden, entschieden die Richter. Die zu diesem Zweck geplante Umgestaltung des Gebäudes ist demnach nur möglich, “wenn der Bund die volle Verfügungsgewalt über das Objekt erlangt”. Nur dann sei auch auszuschließen, dass die bisherige Eigentümerin das Haus an Dritte weiterverkaufe. Der österreichische Nationalrat hatte im Januar ein Enteignungsgesetzbeschlossen. Es sieht vor, das sogenannte Hitlerhaus solle in staatlichen Besitz übergehen und die bisherige Hauseigentümerin Gerlinde Pommer-Angloher eine per Gutachten festgelegte Entschädigungszahlung erhalten.
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Streit um “Hitlerhaus”: Braunaus brauner Ballast
Pommer-Angloher verklagte die Republik Österreich daraufhin. Es sei unverhältnismäßig, argumentierte Pommer-Anglohers Anwalt Gerhard Lebitsch, dass die gesamte Liegenschaft von 1500 Quadratmetern inklusive Garagen und Parkplätzen enteignet werden solle. Pommer-Angloher selbst war nicht bei der Verhandlung, sie ist Lebitsch zufolge schwerkrank.
In dem dreigeschossigen Eckhaus in der Salzburger Vorstadt 15 kam am 20. April 1889 Adolf Hitler zur Welt. Die Familie zog wenige Monate nach der Geburt aus. 1938 kaufte Hitlers Privatsekretär Martin Bormann das Gasthaus und ließ es zum Kulturzentrum ausbauen, 1952 sprach ein Gericht es den vorherigen Besitzern zu, der Familie Pommer. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen in dem Gebäude unter anderem eine Bücherei, eine Bankfiliale und eine Schule unter, seit 1972 ist die Republik Österreich Mieter des Hauses. Der letzte Untermieter, eine Behindertenwerkstatt, zog 2011 aus, weil Pommer-Angloher behindertengerechte Umbauten ablehnte. Die Regierung verhandelte anschließend jahrelang mit ihr über die weitere Nutzung des Altbaus und legte mehrere Kaufangebote vor – ohne Erfolg.
Streit über Hitlers Geburtshaus
Daraufhin kündigte Innenminister Wolfgang Sobotka im vergangenen Jahr zunächst die Enteignung , dann den Abriss des Hauses an – um zu verhindern, dass das “Hitlerhaus” zur Pilgerstätte für Neonazis wird. “Die Kellerplatte kann bleiben, aber es wird ein neues Gebäude errichtet”, sagte Sobotka. Allerdings steht das Haus unter Denkmalschutz. Unklar ist, ob ein Abriss damit vereinbar wäre.
Sobotka berief sich auf die Empfehlung einer Expertenkommission, doch die widersprach: Ein Abriss würde “einer Verleugnung der NS-Geschichte in Österreich gleichkommen”, sagten der Historiker Oliver Rathkolb und der frühere Verwaltungsgerichtshofpräsident Clemens Jabloner. Andere Kommissionsmitglieder erklärten, sie hätten zwar Vorschläge zur Entmystifizierung des Ortes gemacht, lehnten eine Schleifung des Gebäudes jedoch ab. Die Kommission empfahl stattdessen, das Haus für administrative oder soziale Zwecke zu nutzen; auch eine Neugestaltung der Fassade sei denkbar. Denkbar ist theoretisch auch die Umwandlung des Hauses in eine Begegnungsstätte, dafür kämpft der Politologe Andreas Maislinger. Das gelb getünchte Haus soll demnach als “Haus der Verantwortung” vor allem Jugendlichen offen stehen. Im Video: Was tun mit dem “Hitlerhaus”?
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Der Streit über das Haus hatte auch deshalb Empörung ausgelöst, weil das “Hitlerhaus” den Steuerzahler teuer zu stehen kommt: Um die Kontrolle über das politisch heikle Objekt zu bewahren, hatte Österreich auch nach dem Auszug der Behindertenwerkstatt 2011 den Mietvertrag mit Pommer-Angloher nicht gekündigt. Seitdem zahlt die Regierung weiterhin rund 5000 Euro pro Monat. In den vergangenen Jahren investierte Österreich damit mehr als 350.000 Euro für einen leerstehenden Altbau mit vergitterten Fenstern und Nässeflecken.

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  • Date 30. June 2017
  • Tags Pressearchiv 2017
Launch Project

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